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AHO Aktuell - 29.12.2000

Eilverordnung zum Verfüttern von tierischem Protein

Umsetzung der EU-Bestimmung


(aho) - Das Bundeslandwirtschaftsministerium hat heute in Abstimmung
mit dem Bundesgesundheitsministerium eine neue Eilverordnung zum
Verfütterungsverbot von tierischen Proteinen erlassen. Mit dieser
Eilverordnung werden die von der EU am 4.12. 2000 beschlossenen
Schutzmaßnahmen in Bezug auf BSE umgesetzt.

Neu zu dem bisherigen Gesetz über das Verfütterungsverbot von
tierischen Proteinen an alle Nutztiere in Deutschland vom 1.12.2000 ist
die Auflage, dass auch vorhandene Bestände an tierischen Proteinen in
den landwirtschaftlichen Betrieben nicht mehr verfüttert werden dürfen.
Das bisherige Gesetz gestattete dies noch unbefristet. Darüber hinaus
dürfen Futtermittelhersteller und Händler proteinhaltige Futtermittel,
Zusatzstoffe und Vormischungen mit tierischen Proteinen nicht mehr in
den Verkehr bringen. Die neue Verordnung regelt auch die Verwendung
von Gelantine aus Gewebe von Nichtwiederkäuern zur Umhüllung von
Zusatzstoffen in Futtermitteln. Futtermittel, die mit solchen
Zusatzstoffen angereichert sind, sind vom Verfütterungsverbot
ausgenommen.

Hersteller, Händler und Landwirte, die gegen diese Verordnung
verstoßen, können mit einer Ordnungsstrafe belangt werden.

Diese Eilverordnung tritt zum 1.1. 2001 in Kraft. Entsprechend der
EU-Bestimmungen tritt sie ebenfalls mit Ablauf des 30. Juni außer Kraft,
sofern nicht mit Zustimmung des Bundesrates etwas anderes verordnet
wurde.

Diese Verordnung betrifft nicht das Verfütterungsverbot von tierischen
Proteinen an Wiederkäuer, das bereits seit 1994 in Kraft ist.

PRESSEMITTEILUNGEN, Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft,
Forsten und Fischerei, Mecklenburg-Vorpommern, Nr.: 250, 29.12.2000
 



 

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