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AHO Aktuell - 29.12.2000

Funke wehrt sich: "Wir waren selbstverständlich vorbereitet"


(bml) "Wir waren natürlich im Rahmen unserer Seuchenbekämpfung auf
einen deutschen BSE-Fall vorbereitet; aber aus dieser Vorbereitung
abzuleiten, wir hätten damit gerechnet, ist unseriös," erklärte
Bundesernährungsminister Karl-Heinz Funke am Freitag. Rechnen konnte
man damit nicht, weil die Untersuchungsergebnisse an auffälligen Tieren
bis dahin ebenso negativ waren wie die Reihenuntersuchungen in
Nordrhein-Westfalen. Außerdem bestand bei Wiederkäuern das
Tiermehlverfütterungsverbot. "Ohne die entsprechende Vorbereitung
hätte die schnelle und gezielte Vorgehensweise gleich nach Bekanntwerden
des ersten Verdachtsfalles in Deutschland nicht durchgeführt werden
können," sagte Funke. Der am Tag nach Bekanntwerden des ersten Verdachts
tagende Krisenstab habe den Ablaufplan bei BSE-Feststellungen bestätigt
und das Tiermehlverfütterungsverbot beschlossen.

Die Ergebnisse von Experten, insbesondere von Wissenschaftlern seien
fortlaufend in die Arbeit des Bundesernährungsministeriums eingeflossen.
Das gelte auch für die in einem Pressebericht angesprochene Experten-
sitzung im April zu Fragen der BSE-Problematik. Das Ergebnisprotokoll
sei an interessierte Journalisten weitergegeben worden.

Bereits mit Schreiben vom 28. Juni 1999 hatte das Ministerium die
Länder darauf hingewiesen, Schnelltests zur Verbesserung der BSE-
Überwachung durchzuführen. Am 19. Juli 1999 wurde den Ländern eine
Stichporobenkalkulation zur Ermittlung einer repräsentativen Stichprobe
je Bundesland für die Untersuchung von verendeten Rindern auf BSE mit
der Empfehlung übermittelt, anstelle der von der EU vorgegebenen Zahl
von 400 Proben künftig 6000 Proben zu untersuchen. Dies wurde von den
Ländern abgelehnt mit dem Hinweis auf die Kostenbelastung und den
Status BSE-frei, den das Internationale Tierseuchenamt in Paris für
Deutschland festgestellt hatte.

Der Ständige Veterinärausschuss habe mit ausdrücklicher deutscher
Zustimmung am 4. April 2000 beschlossen, gezielte Untersuchungen bei
über 24 Monate alten Rindern durchzuführen, die verendet sind oder
aus besonderem Anlass geschlachtet wurden. Mit Schreiben vom 9.
Oktober 2000 habe das Ministerium den Ländern empfohlen, anstelle
von Stichproben alle verendeten Rinder über 24 Monate zu untersuchen.
 



 

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