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AHO Aktuell - 28.12.2000

Weitere Regelungen zum Schutz vor BSE

Eilverordnung zur Umsetzung von EG-Verbotsvorschriften


Das Bundesernährungsministerium hat weitere Regelungen zum Schutz der
Verbraucher vor BSE erlassen. Die Verfütterungsverbots-Verordnung vom
27. Dezember 2000 ergänzt das Verfütterungsverbotsgesetz vom 1. 12.
2000. Mit dieser Eilverordnung werden die im Sinne des Verbraucher-
schutzes schärferen Regelungen der EG-Entscheidung vom 4. Dezember
2000 in deutsches Recht umgesetzt.

Die Verordnung enthält folgende Regelungen:

Erstreckung des Verfütterungsverbotes auf Futtermittel, denen
proteinhaltige Zusatzstoffe oder Vormischungen zugesetzt worden
sind (ausgenommen Gelatine aus Geweben von Nichtwiederkäuern zur
Umhüllung von Zusatzstoffen),

Verbot des Inverkehrbringens proteinhaltiger Futtermittel,
Zusatzstoffe und Vormischungen,

Verbot des innergemeinschaftlichen Verbringens sowie der Ein- und
Ausfuhr proteinhaltiger Futtermittel, Zusatzstoffe und Vormischungen,
soweit entsprechende Regelungen nicht bereits mit dem Verfütterungs-
verbotsgesetz getroffen wurden.

Die Verfütterungsverbots-Verordnung wird am 30.12.2000 im
Bundesanzeiger bekannt gemacht und am 1. Januar 2001 fristgerecht
in Kraft treten. Mit Schreiben vom 28. 12. 2000 hat Staatssekretär

Dr. Martin Wille die Länder sowie die betroffenen Wirtschaftskreise
über diese Verordnung unterrichtet. Die Länder wurden aufgefordert,
sicherzustellen, dass die durch das Verfütterungsverbotsgesetz sowie
die Verfütterungsverbots-Verordnung betroffenen Futtermittel,
Zusatzstoffe und Vormischungen aus den Vertriebswegen und den Lagern
der landwirtschaftlichen Betriebe entfernt werden.

Die gegenüber dem EU-Recht strengeren nationalen Regelungen des
Verfütterungsverbotsgesetzes vom 1. Dezember 2000 werden bei-
behalten. Dies betrifft insbesondere das Verfütterungsverbot für
Fette sowie die Nichtübernahme der für Dicalciumsphosphat,
hydrolisierte Proteine und Fischmehl zur Verfütterung an
Nichtwiederkäuer EG-rechtlich vorgesehenen Ausnahmen.

bml, 28. Dezember 2000
 



 

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