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AHO Aktuell - 27.12.2000

Bayrisches Landwirtschaftsministerium zur BSE-Krise


(26. Dezember 2000) München - Als wäre die BSE-Krise für sich allein
nicht schon schlimm genug - für Verbraucher, Landwirte und die damit
befassten Politiker: Manche Boulevardblätter setzen immer noch eins
drauf und scheren sich dabei wenig um Fakten, Wahrheit oder recht-
staatliches Handeln. Da wird dann plötzlich der Entwurf eines
EU-Berichtes, den eigenartigerweise nur die SPD, nicht aber die
betroffene Verwaltung in Händen hat, zur absoluten Wahrheit. Und das,
obwohl die EU in Sachen BSE nicht gerade das Vertrauen gepachtet hat.
Dem Landwirtschaftsministerium hätte man anstelle von Vorverurteilungen
wenigstens die Chance geben müssen, die Beanstandungen zu prüfen.
Dessen ungeachtet wird das Landwirtschaftsministerium nach Vorliegen
des offiziellen Berichtes alle Fakten offen legen und für Transparenz
sorgen.

Unabhängig davon stellt das Ministerium fest:

1. Die Bayerische Landesanstalt für Ernährung hat seit dem EU-weiten
Verbot der Verfütterung von Tiermehl an Wiederkäuer im Jahr 1994
regelmäßig kontrolliert. Auf derBasis der seit 1997 geltenden
Futtermittelprobenahme- und Analyseverordnung des Bundes wurden jährlich
rund 2 200 Futtermittelproben gezogen.

2. Vor dem bundesweiten totalen Verbot von Tiermehl am 2. Dezember war
Tiermehl in Form von Geflügelmehl, Fischmehl oder Blutmehl im Tierfutter
auch für Wiederkäuer erlaubt. Verboten war Tiermehl von "warmblütigen
Landsäugetieren". Ob verbotenes oder erlaubtes Tiermehl im Futtermittel
vorhanden war, konnte bei der EU-weit vorgeschriebenen mikroskopischen
Untersuchung nur bis zu einer Grenze von 0,5 Prozent festgestellt werden.

3. Die Landesuntersuchungsanstalten in Speyer und Hameln konnten - mit
einer Ausnahme - bei den festgestellten Verunreinigungen nicht
ausschließen, dass es sich um vor dem 2. Dezember 2000 noch erlaubtes
Tiermehl handelte. Ein rechtliches Eingreifen war deshalb nicht möglich.

4. In dem einen Fall der Feststellung von verbotenem Tiermehl wurde ein
Verfahren eingeleitet. Es ist derzeit noch nicht abgeschlossen, weil
die Betroffenen Gegengutachten eingereicht haben.

5. Verunreinigungen im Tierfutter waren kein bayerisches, sondern ein
bundes- und EU-weites Problem. Auch Nordrhein-Westfalen bildet da keine
Ausnahme.

6. Staatsminister Josef Miller ist seit Oktober 1998 Landwirtschafts-
minister. Er wurde im November dieses Jahres erstmals von der Verwaltung
über das Problem der Verunreinigungen informiert.

7. Unmittelbar nach Kenntnis der Verunreinigungen hat Minister Miller
noch im November die Kontrollen drastisch verstärkt und im Bayerischen
Kabinett einen Antrag auf vollständiges Verbot von Tiermehl eingebracht,
der am 21. November beschlossen wurde. Erst danach hat der Bund das
Tiermehlverbot durchgesetzt.

8. Auf Antrag Bayerns, initiiert von Minister Miller, hat der Bundesrat
mit Wirkung vom 20. Juli 2000 beschlossen, dass Verstöße gegen das
Futtermittelrecht genauso hart geahndet werden wie Verstöße gegen das
Lebensmittelrecht.

9. Ebenfalls auf Antrag Bayerns hat der Bund bei der EU die offene
Deklarierung der Futtermittel gefordert. Die Entscheidung Brüssels steht
noch aus.

10. Seit 2. Dezember gilt bundesweit das Verbot der Verfütterung von
Tiermehl jeder Art. Minister Miller hat seither die Kontrollen nicht
nur nochmals verschärft, sondern die Verwaltung auch angewiesen, selbst
bei geringsten Verunreinigungen hart vorzugehen.

Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
 



 

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