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AHO Aktuell - 26.12.2000

EU - Bericht zu den BSE - Kontrollen in Bayern


Im "Draft Report of a veterinary mission to Germany" wird insbesondere
Bayern heftig von den EU - Kommissaren im Hinblick auf die BSE -
Kontrollen heftig kritisiert.

Zusammenfassung wichtiger Ergebnisse:

1. In Bayern wurden bislang 2875 Rinder aus Großbritannien und der Schweiz
selektiert und 50 starben, 152 sind noch am Leben.

2. BSE und scrapie mußten ab 15.8.1990 gemeldet werden.

3. Das BML gibt Broschüren mit dem Titel
"Allgemeinverständliche Erläuterungen zu anzeigepflichtigen Tierseuchen"
heraus, in denen die entsprechenden Gesetze erläutert werden und die auch
in den Kreisveterinärämtern verwendet werden. Eine Beschreibung von BSE
findet sich erst unter Punkt 34; dort wird behauptet, BSE könne in
Deutschland ausgeschlossen werden, da Tiermehl a) grundsätzlich für 20 Min.
auf 133 °C erhitzt und unter 3 bar Druck gesetzt werde und b) normalerweise
nicht an Wiederkäuer verfüttert werde.

4. Das BML legte am 5./6.5.1999 fest, daß die Bundesländer für die
Überwachungsprogramme verantwortlich sind und das BML über die gewonnenen
Ergebnisse informieren müssen.

5. In Bayern fiel auf, daß speziell der Veterinärdienst auf Ministerial-
ebene personell deutlich zu schlecht ausgestattet ist (nur 2 Tierärzte
im StMAS) und auch auf regionaler Ebene nicht so ausgestattet ist, daß
alle Aufgaben erfüllt werden können.

6. Der Kommissionsbeschluß 98 /272/EC ist auf nationaler Ebene kaum
umgesetzt worden. Die zuständigen Behörden liegen auf der Landesebene
(StMAS) und hätten sicherstellen müssen, daß alle Tierärzte, das
Schlachthauspersonal, die Rinderhalter und -händler über das nötige
Wissen über klinische Anzeichen, Epidemiologie etc. verfügen. Dies wurde
überhaupt nicht umgesetzt.

7. Laut Artikel 3 dieser Verordnung sollen die Kadaver und Organe unter
amtlicher Überwachung verbleiben, bis eine Diagnose erstellt wurde oder
sie vernichtet wurden. Dies wurde überhaupt nicht umgesetzt.

8. (S. 10) Bei Besuchen vor Ort in Bayern stellte sich heraus, daß von
den beteiligten Gruppen (Kreisveterinärämter, Schlachthöfe, Tierärzte,
Bauern, Viehhändler) sich niemand des Kommissionsbeschlusses oder der
entsprechenden nationalen Vorschrift vom 5.5.1999 bewußt war.
Insbesondere kannte sich nahezu niemand mit dem im Beschluß vorgesehenen
Überwachungsprogramm aus.

9. (S. 11) In Bayern wurde das Fachpersonal lediglich in Bayern
ausgebildet, die Belegschaften aus NRW wurden nach Großbritannien und in
die Schweiz geschickt und zu Multiplikatoren ausgebildet. Die Fortbildung
der Ärzte beruhte ausschließlich auf deren persönlichem Interesse. Mit
einem tatsächlichen BSE-Verdachtsfall wurde man nicht konfrontiert. Der
Arzt in Bayern erhielt eine Kopie über die Verfahrensweise bei einer
klinischen Untersuchung durch das zuständige Kreisveterinäramt.

10. Entgegen der Anzeigepflicht seit Juli 1990 scheinen laut Bericht
die Tierärzte (private und amtliche) sehr widerwillig gewesen zu sein,
einen BSE-Verdacht schriftlich niederzulegen. Es wurde intensiv nach
Dokumenten gesucht. In Bayern wurde nur ein Begleitschreiben mit einem
schriftlichen Ersuchen, einen Kuhkopf auf BSE zu untersuchen, gefunden.
Nur sehr wenige Verdachtsfälle wurden angegeben.

11. (S. 12) Bei mehreren Treffen mit verschiedenen Ebenen des Veterinär-
amtes wurde klar, daß sobald Tiere mit BSE-verwandten klinischen Anzeichen
gemeldet wurden, sie getötet wurden ohne jeden weiteren Versuch, BSE
tatsächlich auszuschließen ("diagnostic killing", S. 12). Höchst-
wahrscheinlich werden lt. Bericht in diesen Fällen Tollwut oder
verschiedene neurologische Störungen als anamnestischer Hintergrund auf
den Dokumenten angegeben, die den Kopf zum Untersuchungsamt begleiten.

12. Die beiden Bayerischen Landesuntersuchungsämter (Nord und Süd) nutzen
pathologische Histologie als Testmethode. Nur das nördliche Amt macht seit
Februar 1999 auch immunhistochemische Untersuchungen. Im südlichen Amt
untersucht jeder Pathologe allein vor sich hin. Nur bei starken Zweifeln
sieht sich ein zweiter Pathologe den Fall an. Sogenannte Ringtests zur
Qualitätssicherung hat es bislang nicht gegeben. Wenn Ergebnisse mittels
Histopathologie gefunden werden, die nicht überzeugend schlüssig sind,
wird das Material zum nördlichen Amt oder zur renommierten Bundesbehörde
geschickt.

13. (S. 16) Ein großer Teil der eingesandten Hirnproben in Bayern ist
gefroren. Mit gefrorenen Hirnen kann man keinen BSE-Test machen auf der
Basis der pathologischen Histologie.

14. Ergebnisse des Landesuntersuchungsamtes Süd 1998:
214 Hirnproben wurden eingesandt.
158 davon kommen von Tieren, die zentralnervöse Störungen gezeigt haben.
Nur 24 wurden auf BSE getestet, die anderen 134 wurden beseitigt, weil
sie zu verdorben oder gefroren waren (= 84 %) 56 der 214 im Jahre 1998
eingesandten Hirne stammen von Tieren, die aus Ländern kommen mit
einheimischem/angeborenem BSE. All diese Hirne waren geeignet für die
Histopathologie und wurden konsequent untersucht.
Alle untersuchten Hirne waren BSE-negativ.

15. Ergebnisse des Landesuntersuchungsamtes Süd 1999:
151 eingesandte Hirne
110 zeigten zentralnervöse Störungen
davon 21 auf BSE getestet
89 vernichtet, weil verdorben oder gefroren ( = 86 %)
41 der 151 im Jahre 1999 eingesandten Hirne stammen von Tieren, die aus
Ländern kommen mit einheimischem/angeborenem BSE. All diese Hirne waren
geeignet für die Histopathologie und wurden konsequent untersucht. Alle
untersuchten Hirne waren BSE-negativ.

Im nördlichen Amt war die Anzahl der unbrauchbaren Proben viel geringer
(1998: 1,7 % bzw. 1999: 2,5 %). Sie wurden zudem immuncytochemisch
getestet. Auch hier trat kein BSE-positiver Fall auf.

16. (Das Kapitel über das monitoring program - Überwachung - ist im
Bericht noch nicht fertig.)

17. Viele Kontrollaufgaben werden in Deutschland an den Landeskontroll-
verband (LKV) delegiert. Die Zugehörigkeit zum LKV ist für die Bauern
freiwillig.

18. Seit dem 1.1.1998 müssen sieben Tage nach der Geburt in Deutschland
und bei Rindern, die aus Drittländern importiert wurden, zwei Ohrmarken
(ear tags) angebracht werden. Neue Ohrmarken oder solche zum Austausch
werden auf Anfrage per Post, Fax oder e-mail in größeren Mengen für den
Vorrat ausgegeben. In Bayern dauert das 1-2 Wochen, anderswo erheblich
länger. Sie sind mit mehreren Registriernummern versehen. Ersatzohrmarken
haben den selben Code wie die vorherigen ohne eine zusätzliche Nummer.
Der Bauer muß das Datum festhalten, wann er neue Ohrmarken bestellt und
wann er sie erhalten hat (Anm.: nicht, wann und warum sie angeheftet
wurden).

19. Die Ohrmarken werden in Bayern und NRW vom Landeskontrollverband (LKV)
vergeben. Auch die "Pässe" der Rinder werden von den LKVs ausgegeben und
nach dem Schlachten aufgehoben.

20. Tiere, die zwischen dem 28.10.1995 und dem 1.7.1998 (ab da gab es neue
Pässe) geboren sind, sind mit einem sog. Begleitpapier ausgestattet, das
nach deutschem Recht als dem neuen Paß gleichwertig gilt. Der einzige
Unterschied zum Paß ist, daß der Identifikationscode der Mutterkuh fehlt.

21. Tiere, die vor dem 28.10.1995 auf die Welt kamen, haben einen Paß, der
ausschließlich auf den Angaben des Bauern beruht. Ein deutscher Paß wird
auch für Tiere ausgestellt, die aus anderen Mitgliedsstaaten oder TC
(trading countries?) kommen.

22. In Bayern werden die (nach der Schlachtung) zurückgegebenen Pässe
bearbeitet und die Daten in einem Computersystem verwahrt. Unklar ist,
ob die Information auf dem zurückgegebenen Paß auch zur regionalen oder
zur Zentralen Datenbank gelangt.

23. Die zentrale Datenbank ist nach einem Abkommen der Bundesländer in
München angesiedelt beim StMELF. Die Länder bleiben jedoch verantwortlich
für die Daten. Fehlerhafte Resultate siehe Seite 22 /23 (Anm.: nicht
bayernspezifisch; z.B. wurden in 30 Fällen männliche Rinder als Mutterkuh
angegeben).

24. Die zentrale Datenbank sollte die bis 20.10.2000 verspätet
eingegangenen Meldungen (mehr als 7 Tage verzögert im Vergleich zum
Zeitpunkt des Ereignisses) hervorheben. Ergebnisse: bei den Geburten der
Kälber waren 45,4 % der ca. 4,24 Millionen Geburtsmeldungen verspätet.
Beim Ortswechsel müssen Eingang und Ausgang gemeldet werden. Etwa 30 %
der Meldungen waren verspätet, 202.602 (2,27 %) waren unvollständig.
25,5 % der Schlachtungsmeldungen waren verzögert.

25. In Bayern hat das StMAS entschieden, die Kontrollen in den Betrieben
dem LKV zu übertragen. Dieser hat wesentliche Aufgaben an den
Milchprüfring delegiert.

26. Vertreter des StMAS erklärten, daß sie mit dem StMELF darin
übereinstimmten, daß 50 % der Betriebe, die jedes Jahr inspiziert werden
müssen, mit Rinderprämien-Kontrollen abgedeckt werden sollen. Die vom
entsprechenden Personal ausgeführten Kontrollen erfüllen jedoch nicht die
Kommissionsverordung Nr. 2630/97, sondern sind eher "normale" Kontrollen:
nur ein kleiner Prozentsatz der Tiere wird körperlich untersucht.

27. Die Planung und Koordination der Kontrollen obliegt dem StMAS, das
auswählt, wo kontrolliert wird. Die Kontrollen von 1998 wurden
ausschließlich für die Rinderprämien ausgeführt.

28. Auswahl der zu prüfenden Betriebe in Bayern: Das StMAS erklärte, es
könnten keine Erfahrungen aus früheren Kontrollen einbezogen werden,
weil die erste Reihe von Kontrollen erst im Juli 1999 begann und noch
nicht beendet ist. Daher konnte nicht der gesamte Kriterienkatalog,
der in der Kommissionsverordung Nr. 2630/97 vorgesehen ist, einbezogen
werden. Das Auswahlverfahren des StMAS sieht u.a. vor: 90 % werden per
Zufall ausgewählt. Wenn einer der ausgewählten Betriebe bereits bei einer
Rinderprämie-Kontrollen besucht wurde, wird er von der Liste
gestrichen und statt dessen andere Betriebe ausgewählt. 10 % kommen von
(Anm.: nicht näher bezeichneten) "Schwarzen Listen" der
Kreisveterinäramter,

29. Ergebnisse in Bayern: 10 % der Betriebe hätten pro Jahr kontrolliert
werden sollen. Bis jetzt sind es nur 1,73%, wobei den Prüfungen durch LKV
und Milchring auch die des Kreisveterinäramtes zugerechnet wurden
(Zeitraum: Juli 1999 bis Juni 2000).

30. Die Kontrolle in Bayern sieht lediglich einen Vergleich der Anzahl der
angegebenen Tiere mit der Zahl der tatsächlich auf dem Hof befindlichen
vor. Wenn das übereinstimmt, werden nur 10 % der Tiere per Zufall darauf
untersucht, ob ihr Ohrmarken mit Paß und Eintrag ins Betriebsregister
übereinstimmt. Abweichungen sind laut LKV sehr selten, wie der Bericht
lapidar vermerkt. Die Arbeit der Kontrolleure wird nicht überwacht.

31. Gefundene Mängel sollen laut Instruktionen des StMAS soweit möglich
vor Ort während der Kontrolle korrigiert werden (fehlende Ohrmarken
anheften). Ansonsten wird eine Frist von ca. 2 Wochen zur Behebung
eingeräumt, um Einträge ins Register etc. nachzuholen. Wenn das nicht
klappt, können ökonomische Sanktionen verhängt werden. Es wurden keine
Tiere getötet und vernichtet.

32. Seit 1994 (Kommissionsbeschluß 94/381/EC) ist es verboten, Mehl aus
Fleisch von Säugetieren und Knochen (MMBM - mammalian mealt and bone
meal) an Wiederkäuer zu verfüttern. Dies gilt nicht für Mehl aus
Geflügelabfällen (POM - poultry offal meal). Tiermehl (MBM - meat and
bone meal) ist der Oberbegriff für beide Sorten.

33. (S. 30) In Bayern produzieren 51 Futterfabriken Kraftfutter für
Wiederkäuer, von denen nur zwei ausschließlich Futter für Wiederkäuer
herstellen. 17 Fabriken verwenden Tiermehl (MBM), davon verfügen nur zwei
über gänzlich getrennte Produktionslinien. Die verbleibenden 15 Fabriken
verwenden Tiermehl (MBM) in derselben Produktionslinie, in der Futter für
Wiederkäuer hergestellt wird. (Anm.: Das bedeutet, daß die Wahrschein-
lichkeit sehr groß ist, daß Futter für Wiederkäuer mit Tiermehl
verunreinigt wird).

34. (S. 31) In Bayern ist die Bayerische Landesanstalt für Ernährung
für die Futtermittelkontrolle zuständig. Die zuständige Stelle ist
erheblich unterbesetzt: es sind nur 1,5 Mitarbeiter, die neben der
Kontrolle von mindestens 65 Futtermittelfabriken auch mit anderen
Aufgaben betraut sind.

35. (S. 35) Proben bei der Betriebskontrolle werden vom Amt für
Landwirtschaftgenommen. Sie werden an die Landesanstalt weitergeleitet,
wo entschieden wird, welche Tests durchzuführen sind. Wenn die Probe auf
Mehl aus Fleisch von Säugetieren und Knochen (MMBM) untersucht werden
soll, muß sie in Labors anderer Bundesländer (LUFA Speyer und Hameln)
verschickt werden, weil in Bayern kein Labor mikroskopische Analysen
durchführen kann.

36. Es wurde erklärt, daß die Richtlinien zur Vermeidung von Verun-
reinigungen von den Organisationen der Futtermittelproduzenten
herausgegeben werden. In Bayern und NRW würden die Inspektoren das
Thema routinemäßig bei ihren Kontrollen der Futterfabriken anschneiden.

37. Ergebnisse: Zwischen 1997 und 1999 wurden 3218 Proben auf MMBM
getestet. Die Zahl der potentiell positiven Proben bleibt unklar, da
entgegen den Ersuchen an die deutschen Behörden nur die Ergebnisse von
Analysen mit mehr als einem Prozent MMBM-Gehalt zugänglich gemacht
wurden (6 Proben in den letzten 3 Jahren). Es existieren offensichtlich
drei Kategorien: unter 0,5 %, zwischen 0,5 und 1 % und über 1 %.

38. In Bayern wurden zwischen 1997 und 1999 284 Proben von Futter für
Wiederkäuer auf das Vorhandensein von MMBM getestet. Alle proben wurden per
Zufall ermittelt. Das Ergebnis ist erst 6-8 Wochen nach der Probenentnahme
erhältlich, weil sie in Labors anderer Bundesländer untersucht werden
müssen.

39. ( S. 33) Leider wurden entgegen den Ersuchen der FVO nur Ergebnisse von
Proben des Jahres 1999 zugänglich gemacht. 92 Proben wurden entnommen, in
23 wurde nichts gefunden, in 49 Proben wurden Knochen oder Muskelfasern
unter 0,5 % gefunden und in 20 Proben Knochen oder Muskelfasern unter 1 %.
Das
macht einen Prozentsatz von 75 % der Proben aus, die potentiell mit MMBM
kontaminiert sind.

40. (S. 33) 1998 wurde in Bayern eine Probe entdeckt, die über der
Messungsgrenze lag. Sie enthielt 3- 4 % MMBM.

41. (S. 34) Bei Nichtbefolgung der Richtlinien herrschen unterschiedliche
Maßstäbe: in NRW gilt Null-Toleranz, in Bayern werden die Futtermittel-
produzenten nur dann von den Befunden der Proben in Kenntnis gesetzt, wenn
der MMBM-Gehalt 1 % übersteigt. Das Argument, weshalb niedrigere Gehalte
nicht gemeldet werden (69 Proben im Jahr 1999) ist, daß nicht bewiesen
werden könne, daß das gefundene Tierprotein von Säugetieren stamme.

42. In NRW herrschen klare Abgrenzungen der Produktionslinien, die
Belegschaft inklusive Säuberungspersonal und Lastwagenfahrer wird
instruiert und es gibt ein internes Training, das auf das Problem der
Verunreinigung zugeschnitten ist.

43. (S. 35) Bei der in Bayern untersuchten Futtermittelfabrik wurden auf
derselben Aufnahmerampe (intake line) MMBM und alle anderen Roh-
materialien eingeladen. Es ist keinerlei Säuberung nach der Aufnahme von
MMBM vorgesehen. Annähernd 30-35 Meter (einschließlich ca. 10-15 Meter
am Boden des Bunkers, wo das Rohmaterial abgeladen wird) werden für
alle ankommenden Rohmatierialien genutzt. Der Inspektor der Bayerischen
Landesanstalt für Ernährung, der die Futterfabriken ein- bis zweimal
pro Jahr inspiziert, hat sich das offensichtlich nicht bewußt gemacht.

44. Das Management der Futterfabrik räumte ein, daß es möglich sei, daß
beispielsweise Soja direkt nach einer Ladung MMBM geliefert wird und so
kontaminiert wird, bevor es ins Silo kommt. Es würden dieselben Lastwägen
verwendet, die mit MMBM verunreinigt sein können. Es gibt keinerlei
schriftliche Anweisungen für die Lastwagenfahrer. Ihnen sei mitgeteilt
worden, daß sie ihren Wagen nach jeder Lieferung säubern sollten.

45. Die Probennahmeverordnung der Bayerischen Landesanstalt für Ernährung
ist unspezifisch. Es ist nicht klar, wie viele Proben in welcher Fabrik
entnommen werden sollen, sondern nur eine Richtlinie, nach der 150 Proben
pro Jahr genommen werden sollen. 46. Die Ergebnisse in dieser Fabrik
waren: 1997 konnte in 2 von 5 Proben MMBM nicht ausgeschlossen werden
(unter 1 %) u.s.w.

47. Der Bericht moniert, daß die Betriebskontrollen vor Ort in Bayern
erst ein Jahr später begonnen wurde als von der EU-Verordnung gefordert.
Außerdem wird die Anzahl der inspizierten Betriebe nicht erfüllt. (S. 41)

48. Es wird festgestellt, daß ein erheblicher Unterschied besteht in der
Ausführung der Bestimmungen zwischen NRW und Bayern. (S. 41)

49. Der Umgang mit möglicherweise positiven Testergebnissen in Bayern
ist der Prüfungskommission "unverständlich". Wahrscheinlich sei er auf
die erhebliche Unterbesetzung der zuständigen Dienststellen zurückzu-
führen. (S. 41)

50. Der Bericht endet mit folgender Feststellung: Die Hinnahme eines
hohen Prozentsatzes von kontaminiertem Futter durch den Futtermittel-
kontrolldienst in Verbindung mit der Tatsache, daß potentiell
infizierte Rinderkadaver per Übertragung in die Futtermittelkette
gelangt sein können, hat höchstwahrscheinlich zu einer gewissen Anzahl
an BSE-infizierten Rindern in
Bayern geführt.

Den Berichtsentwurf "Draft Report of a veterinary mission to Germany"
der EU-Experten veröffentlicht die bayrische SPD-Landtagsfraktion im
Wortlaut als rtf-Dokument und als PDF-Dokument.
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