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AHO Aktuell - 20.12.2000

Europäische Kommission: Tiere auf dem Transport besser schützen


(Brüssel/Berlin) - Bei der Umsetzung der Rechtsvorschriften über
Tiertransporte gibt es noch erhebliche Mängel. Insbesondere bei
grenzüberschreitenden Langstreckentransporten werden Tiere oft brutal
behandelt und unsachgemäß versorgt; manchmal sind sie sogar
transportunfähig. EU-weit gültige Vorschriften über die Genehmigung von
"Transportplänen" oder Höchstfahrtzeiten für Tiertransporte werden nicht
eingehalten. Abhilfemaßnahmen durch Inspektoren der Mitgliedstaaten sind
selten, und in einigen Ländern scheint die Durchsetzung der
Tiertransportvorschriften nur einen geringen Stellenwert zu besitzen.

Die Kommission gelangt zu dem Schluss, dass sowohl die
Rechtsvorschriften selbst als auch ihre Durchsetzung durch die
Mitgliedstaaten verbessert werden müssen. So wird das Lebensmittel-
und Veterinäramt verstärkt Kontrollen durchführen, und es sollen gegen
Mitgliedstaaten, die die Vorschriften nicht ordnungsgemäß umsetzen,
Verstoßverfahren eingeleitet werden.

Die geltende Richtlinie über Tiertransporte wird daher im kommenden
Frühjahr geändert werden. Auf wissenschaftliche Empfehlung werden
zum Frühjahr auch neue Vorschriften erarbeitet, die die
Temperaturüberwachung und Belüftung von Lastwagen vorsehen, die für
Langstreckentransporte von Tieren eingesetzt werden.

Bisher gilt eine Höchstfahrtzeit von acht Stunden. Für längere
Tiertransporte sind ein genehmigter Transportplan, Ruhepausen zum
Füttern und Tränken und/oder Entladen der Tiere an zugelassenen
Aufenthaltsorten sowie besonders ausgerüstete Fahrzeuge
vorgeschrieben.

Darüber hinaus sollen verstärkt Anreize geschaffen werden, um die Tiere
in der Nähe ihres Haltungsorts zu schlachten. Weitere Informationen zu
diesem Thema: Tierschutz während des Transports.

Quelle/Kontaktadresse:
Vertretung der Europäischen Kommission
Pressestelle
Unter den Linden 78
10117 Berlin
Telefon: 030/2280-2000
Telefax: 030/2280-2240
 



 

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