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AHO Aktuell - 20.12.2000

Rücknahme älterer Koch- und Brühwürste


(aho) Bundesgesundheitsministerin Andrea Fischer hat die Hersteller
von Wurstwaren, die in ihren Produkten sogenanntes Separatorenfleisch
verarbeitet haben, zur Rücknahme ihrer Fleischwaren aufgefordert.

Seit dem 1. Oktober 2000 dürfen in der Europäischen Union Risiko-
materialien wie Hirn, Rückenmark, Augen und Mandeln von Rindern,
Schafen und Ziegen, die über zwölf Monate alt sind, nicht in
Nahrungsmitteln enthalten sein. Fleisch vom Schädeln oder der
Wirbelsäule der von der Verordnung betroffenen Tiere darf nicht
mehr wie bisher als sogenanntes Separatorenfleisch in Koch- und
Brühwürsten oder Fertiggerichten weiterverarbeitet werden

Am Donnerstag will das Bundesgesundheitsministerium werde sie prüfen,
ob weitere rechtliche Schritte gegen die Verwendung von solchem
Fleisch möglich sind.
 



 

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