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AHO Aktuell - 20.12.2000

Bayern: Futtermittelkontrollen nochmals drastisch verschärft


(AHO) Nochmals drastisch verschärft hat Landwirtschaftsminister Josef
Miller die Futtermittelkontrollen in Bayern. Die 17 Probenehmer an den
Ämtern für Landwirtschaft und Ernährung wurden von sonstigen Verwaltungs-
aufgaben freigestellt und ausschließlich mit Kontrollaufgaben betraut.
Die Probenehmer stellen derzeit bei allen Herstellern und im Handel die
Lagerbestände an tiermehlhaltigem Mischfutter fest. Die Bestände werden
gesperrt. Nach den bis heute vorliegenden Erkenntnissen sind bei den
bayerischen Mischfutterherstellern noch rund 5 000 Tonnen Tiermehl und
tiermehlhaltige Ware mit einem Schätzwert von zehn Millionen Mark
gelagert. Proben wurden nach Angaben des Ministers am Wochenende
unmittelbar nach Bekanntwerden des ersten BSE-Verdachts auf den
betroffenen landwirtschaftlichen Betrieben sowohl bei den Mischfutter-
mitteln als auch bei den Milchaustauschern und hofeigenem Futtermittel
gezogen. Die Proben wurden mit Kurier zur landwirtschaftlichen
Untersuchungs- und Forschungsanstalt Speyer gebracht, Ergebnisse liegen
noch nicht vor.

Noch vor dem Auftreten des ersten BSE-Falles am 24. November hatte
der Minister bereits Mitte Oktober die Probenentnahmen aus Mischfutter-
mitteln verstärkt. Allein im Oktober und November wurden mehr als 520
Kontrollen durchgeführt. In 70 Fällen veranlasste die Landesanstalt für
Ernährung eine Mikroskopie. Die vorliegenden Untersuchungsergebnisse
haben keine Anhaltspunkte für die Beimischung von Tiermehl in Rinder-
futter ergeben. Bayern hat, so Miller weiter, als erstes Land in einem
Kabinettsbeschluss am 21. November ein generelles Verbot der Verfütterung
von Tiermehl und tiermehlhaltigen Mischfuttermitteln an alle landwirt-
schaftlichen Nutztiere gefordert. Inzwischen gilt das Verbot deutschland-
weit per Gesetz seit 2. Dezember.

Mit einer Bundesratsinitiative im Jahr 1999 hat Bayern auf Anregung des
Ministers gefordert, Verstöße gegen das Futtermittelrecht genauso streng
zu ahnden wie im Lebensmittelrecht. Diese Forderung ist seit Juli dieses
Jahres gesetzlich verankert. Noch nicht durchgesetzt hat sich der Freistaat
laut Miller dagegen mit seiner Forderung der umfassenden Deklarierung von
Futtermitteln. Dazu der Minister: "Die EU muss endlich zu einem Ergebnis
kommen, die Zeit drängt." Vom Bund fordert Miller eine umgehende Regelung
in der Futtermittelverordnung, die jede Verwendung der verbotenen
Erzeugnisse im Futtermittelbereich ausschließt. Nach derzeitigem Recht ist
nur das Verfüttern von Tiermehl, nicht aber das "Inverkehrbringen"
verboten. Schließlich verlangt Bayern aus Sicherheitsgründen auch
ein EU-weites Importverbot für Tiermehl und tiermehlhaltige
Mischfuttermittel.

Nach Angaben des Ministers haben die seit 1997 bis heute durchgeführten
360 mikroskopischen Untersuchungen in keinem einzigen Fall Hinweise
auf eine Beimischung von Tiermehl in Mischfuttermitteln ergeben. Die
bei den Tests entdeckten Verunreinigungen lagen bis auf einen Fall
unter der Nachweisgrenze. Das Vorkommen von verbotenem tierischen Eiweiß
von warmblütigen Landsäugetieren in Mischfuttermitteln für Wiederkäuer
konnte von den Untersuchungsbehörden in Speyer und Hameln nicht
bestätigt werden. Belastende Vollzugsmaßnahmen gegenüber den Futter-
mittelbetrieben waren wegen des Fehlens gerichtsverwertbarer Tatsachen
deshalb nicht möglich. Das Problem der sogenannten Verschleppungen wurde
seit Jahren bundesweit diskutiert, alle Länder waren davon getroffen.
Die in Bayern für die Futtermittelkontrollen zuständige Landesanstalt
für Ernährung hat laut Miller von Anfang an aktiv an einem Forschungs-
verbund zur Entwicklung neuer und besserer Untersuchungstechniken
mitgearbeitet und wesentliche methodische Hinweise geliefert.
 



 

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