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AHO Aktuell - 18.12.2000

Baden-Württemberg: Bei 40% der Proben Tiermehl - Verschleppungen


(aho) -- Seit dem Inkrafttreten des "Gesetzes über das Verbot des
Verfüttern, des innergemeinschaftlichen Verbringens und der Ausfuhr
bestimmter Futtermittel" am 1. Dezember haben die Regierungspräsidien
in Baden-Württemberg verstärkt Kontrollen bei den Mischfuttermittel-
herstellern durchgeführt. Wie das Ministerium "Ländlicher Raum" bekannt
gab, waren 60 Prozent der untersuchten Mischfuttermittel unbelastet,
40 Prozent wiesen sehr geringe Verschleppungsanteile auf. Diese Anteile
lagen weit unter 0,5 Prozent. Betriebe, bei denen Verschleppungen
festgestellt wurden, sind verpflichtet, ihre Produkte zurückzuholen.
Dies werde durch die Regierungspräsidien überwacht. Die Probenentnahme
werde mit Nachdruck fortgesetzt. Ziel sei es, das absolute Tiermehlverbot
möglichst schnell durchzusetzen.
 



 

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