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AHO Aktuell - 15.12.2000

Rinderfütterung mit Bedacht


Münster (LK). Die Verfütterung von Tiermehl an Rinder, Schafe und
Ziegen ist in Deutschland seit 1994 verboten. Dennoch sind vom
jetzigen Tiermehlverbot für Schweine und Geflügel auch die Rinder-
halter betroffen, und zwar indirekt durch die zu erwartenden
Preissteigerungen auf dem Eiweißfuttermarkt. Durch die enorme
Nachfrage der Schweine- und Geflügelhalter bzw. Mischfutterhersteller
werden die pflanzlichen Eiweißträger auch für den Rinderhalter teurer,
zumal auch kein Fischmehl mehr eingesetzt und in Teilbereichen gegen
hochwertige pflanzliche Eiweißträger ausgetauscht werden muss.

Die Spezialberatung der Kammer hat angepasste Futterrezepturen für
Selbstmäster entwickelt. Erste Informationen zum BSE-Krisenmanagement
mit Empfehlungen für Landwirte sind bereits herausgegeben worden.

Die Landwirtschaftskammer rät, trotz der Misere und hektischen
Situation, sollten Rinderhalter mit Bedacht an die Fütterung ihrer
Kühe oder Bullen herangehen. Hamsterkäufe in die eine oder andere
Richtung sind sicherlich nicht angezeigt. Die Sojaschroternten in
Amerika sind gut, so dass auch von einer Konsolidierung auf dem
Eiweißfuttermarkt auszugehen ist. Betriebe, die Eiweißträger als
Ausgleichs- oder Ergänzungsfutter kaufen möchten, sollten auf
jeden Fall den Markt gründlich sondieren und beim Kauf auf die
Qualität der angebotenen Produkte achten. In Fragen der Rations-
gestaltung hilft die Fachberatung der Landwirtschaftskammer.

Inwieweit sich das Preisniveau für fertige Milchleistungs- und
Rindermastfutter verschieben wird, bleibt abzuwarten. In der
Auswahl von Eiweißträgern sind Mischfutterhersteller allerdings
relativ flexibel, weshalb sich die eine oder andere verteuerte
Einzelkomponente nicht sofort gravierend auf den Gesamtpreis des
Mischfutters auswirken muss.

Anders ist die Situation für Milchviehhalter oder Bullenmäster,
die ihre Futterration mit Einzelkomponenten ausgleichen oder
ergänzen möchten. Häufig wird dann Sojaschrot verwendet, das aber
wegen steigender Nachfrage im Preis erheblich steigen wird. Für
solche Betriebe eignet sich beispielsweise als Ersatzmöglichkeit
Rapsextraktionsschrot sehr gut als Eiweißträger, um Sojaschrot
teilweise zu ersetzen. Ähnliches gilt für das Sonnenblumen-
extraktionsschrot, das allerdings deutlich weniger Energie enthält
als Rapsschrot. Aus preislichen Gründen weniger interessant waren
in der Vergangenheit Ackerbohnen und Erbsen, obwohl sie vor allem
viel Energie für den Wiederkäuer liefern. Diese Leguminosen
enthalten viel Stärke, die im Pansen des Wiederkäuers ähnlich wie
Getreidestärke schnell abgebaut wird. Weil diese Bestandteile
von Rinderfuttern nur wenig Stickstoff liefern, sind deshalb
Ergänzungen anderer Eiweißträger unerlässlich. Auch Biertreber kann
in gewissem Umfange Sojaschrot ersetzen. Es enthält viel Protein,
das für Milchkühe von Vorteil sein kann. Maiskleberfuttersilage ist
ein Nebenprodukt der Stärkeindustrie und kann auch zur Verbesserung
der Proteinversorgung von Rindern beitragen.

Da Fischmehl, Tierfette und Federmehl bisher als Futtermittel für
Rinder erlaubt waren, jetzt aber zu den verbotenen Stoffen gehören,
werden sich auch Änderungen in den Rinderfutterrezepturen der
Mischfutterhersteller ergeben. Allerdings waren Fischmehl und
Federmehl eher in Spezialfuttermitteln für Kühe enthalten, so dass
dieses Verbot sich nicht gravierend auswirken wird.

Der Einsatz eines Eiweißträgers hängt nicht nur von seinen
wertbestimmenden Inhaltsstoffen ab, sondern auch vom Preis. Die
Landwirtschaftskammer empfiehlt die Kombination verschiedener
Eiweißträger. Abrupte Futterwechsel sind nach Möglichkeit zu
vermeiden.

Landwirtschaftskammer Westfalen-Lippe
Agrar Aktuell, Ausgabe 49 vom 13.12.2000
 



 

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