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AHO Aktuell - 12.12.2000

Niedersachsen fordert Prüfverfahren für Legehenenhaltungssysteme


(aho) Die Neuregelung der Haltungsanforderungen für Legehennen
sei eine große Herausforderung für die Legehennenhalter, insbesondere
aber auch für die Stalleinrichter, erklärte Landwirtschaftsminister
Uwe Bartels heute in Hannover. Haltungssysteme müssten so beschaffen
sein, dass die darin gehaltenen Hennen ihren Grundbedürfnissen wie z. B.
Picken, Scharren und Staubbaden nachkommen können.

Dieses habe das Bundesverfassungsgericht in seiner Urteilsbegründung
im Urteil zur Hennenhaltung so vorgegeben. Gerade für die neuen
Intensivhaltungssysteme seien daher Nachweise über die Funktionsfähigkeit
der Strukturelemente in den Haltungseinheiten wichtig. Hierfür sei ein
Prüfverfahren erforderlich, dass als obligatorische Maßnahme, unter
bestimmten Voraussetzungen auch als freiwillige, eingeführt werden müsse.

Durch den von Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen herbeigeführten
Bundesratsbeschluss könne sowohl das Tierschutzgesetz entsprechend
geändert, wie auch beide Verfahren in einer Rechtsverordnung geregelt
werden. Entsprechend erste Schritte habe Niedersachsen durch ein
Forschungsvorhaben auf dem Lehr- und Forschungsgut Ruthe bereits
eingeleitet; dort würden die unterschiedlichen Haltungssysteme nicht
nur verglichen, sondern auch ethologisch bewertet. Ergebnisse seien
Anfang 2001, nach Abschluss des ersten Durchganges zu erwarten. In
Kombination mit den Pilotprojekten der Geflügelwirtschaft könne hiermit
ein Grundstock für die Prüf- und Zulassungsverfahren gelegt werden.
Bartels forderte die Bundesregierung auf, diese Chance zu nutzen und
baldmöglichst von den Ermächtigungsgrundlagen Gebrauch zu machen.

Ministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Forsten,
Niedersachen, 12.12.00
 



 

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