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AHO Aktuell - 08.12.2000
Gelatine bleibt zugelassen
Gelatine, die zur Umhüllung von Vitaminen als Zusatzstoffe oder in
Vormischungen verwendet wird, ist in der Tierfütterung weiterhin
zulässig. Dies teilte das Bundeslandwirtschaftsministerium (BML),
Bonn, heute dem Deutschen Verband Tiernahrung (DVT), Bonn,
schriftlich mit. Nach Abstimmung mit den Ministerien für Gesundheit
und Justiz müssen die Ausgangserzeugnisse der Gelatine von
Nichtwiederkäuern stammen, die nach den Anforderungen des
Fleischhygienerechtes als genusstauglich für den Menschen beurteilt
wurden. Zudem muss die Gelatine die gleichen Anforderungen erfüllen,
wie solche Gelatine, die zur Herstellung von Arzneimitteln verwendet
werden kann. (Pa)
AgroOnline vom 8.12.2000
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