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AHO Aktuell - 06.12.2000

DBV zu aktuellen Problemen durch die neue BSE-Gesetzgebung


Das am 1. Dezember 2000 in Kraft getretene Gesetz über das Verbot
zur Verfütterung bestimmter Futtermittel schließt ausdrücklich auch
die Verfütterung bzw. Verwendung von tierischen Fetten sowie Gelatine
aus. Diese nationale umfängliche Verbotsregelung führt zu immensen
Problemen in der Tierernährung, die kurzfristig auch unter dem
Gesichtspunkt einer art- und tiergerechten Fütterung einer schnellen
Lösung bedürfen.

Das generelle Verbot der Verfütterung von tierischen Fetten führt
u.a. dazu, dass Milchaustauscher zur Verfütterung an Kälber und
Ferkel nicht mehr hergestellt werden können. Das Verbot der
Verwendung von Gelantine in der Tierernährung hat zur Konsequenz,
dass lebenswichtige Vitamine wie Vitamin A, E und B3 nicht mehr
gegen kurzfristigen Wirkungsverlust geschützt werden können und
die ernährungsphysiologisch vollwertige Versorgung von Nutztiergruppen
akut gefährdet ist. Dies gilt auch für Dicalciumphosphat, das als
hochverdaulicher Mineralstoffträger für wachsende Tiere unerlässlich
ist.

Das Präsidium des Deutschen Bauernverbandes appelliert deshalb mit
großem Nachdruck an die Bundesregierung, für diese Produkte
kurzfristig gesetzliche Regelungen in Kraft zu setzen, um bei
Nutztieren einer Mangelversorgung vorzubeugen. Sowohl tierische
Fette wie Schmalz und Talg, die für die menschliche Ernährung geeignet
sind, als auch Gelantine, die auch weiterhin als Lebensmittel zugelassen
ist, müssen deshalb auch für die Verfütterung an landwirtschaftliche
Nutztiere zur Verfügung stehen.

Die vom EU-Ministerrat beschlossenen Vorschläge der EU-Kommission vom
4. Dezember 2000 entsprechen dieser Zielsetzung, gehen aber durch die
Zulassung von Fischmehl und Dicalciumphosphat deutlich darüber hinaus.
Durch diese national und europäisch unterschiedlichen Regelungen werden
nicht nur die Verbraucher weiter verunsichert, sondern entstehen
unvertretbare Wettbewerbsverzerrungen. Deshalb ist ein sofortiges
Handeln zur Angleichung der Bestimmungen erforderlich.

Deutscher Bauernverband, 05.12.00
 



 

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