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AHO Aktuell - 06.12.2000

Deutsches Fischmehlverbot aufheben


(aho) Der Verein der Getreidehändler der Hamburger Börse e.V.,
der die maßgeblichen Importeure und Lieferanten von Fischmehl
vertritt, fordert, dass das Verbot der Verfütterung von Fischmehl
aus dem Gesetz gestrichen wird. Das beabsichtigte Verbringungs-,
Verfütterungs- und das geplante Ausfuhrverbot für Fischmehl in
Deutschland seien sachlich nicht gerechtfertigt und deshalb
abzulehnen. Es bestehe nicht der geringste Hinweis darauf, dass
etwa die BSE-Problematik bei diesen Produkten in irgendeiner Weise
relevant sein könnte. Die in Brüssel beschlossene Regelung bestätige,
dass bei der Verfütterung von Fischmehl keinerlei Gefahren für die
menschliche oder tierische Gesundheit ausgehen. Folgen des einseitig
für Deutschland geltenden Verfütterungsverbotes wären danach vielmehr
unter anderem eine Verlagerung der Aufzucht der Tiere in andere
EU-Mitgliedstaaten sowie Verkehrsverlagerungen für den Import und
Umschlag von Fischmehl. Es bestünden umfangreiche Kontrakte mit
ausländischen Lieferanten, insbesondere in Südamerika, die erfüllt
werden müssten. Gleichzeitig seien erhebliche Lagerbestände vorhanden.
Ein Gesetz, welches in Anbetracht der geschilderten Situation die
Verfütterung von Fischmehl und Fischöl an Tiere mit Ausnahme von
Fischen untersagt, verstoße deshalb auch gegen den Grundsatz der
Verhältnismäßigkeit.(ED)

Quelle: AgroOnline
 



 

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