Aktuelle Meldungen  -  Nachrichten suchen  -  kostenloses Abo  -   Nachricht weiterempfehlen

 

AHO Aktuell - 06.12.2000

ZDS: Notstand in der Tierernährung


(ZDS) Wegen des ersten deutschen BSE-Falles in Schleswig-Holstein
wurde am Freitag vergangener Woche das schnellste Eilgesetz in der
Geschichte Deutschlands verabschiedet. Es gilt seit dem 2. Dezember
und verbietet die Verfütterung von proteinhaltigen Erzeugnissen und
Fetten aus Gewebe warmblütiger Landtiere und aus Fischen an Nutztiere,
die für die Lebensmittelgewinnung vorgesehen sind. Die abschließende
Formulierung des Gesetzes ist ohne Beteiligung des Landwirtschafts-
ministeriums erfolgt. Chancen zur Nachbesserung in gravierenden
Fragen werden nicht gesehen.
Der Zentralverband der Deutschen Schweineproduktion e.V. (ZDS) ist
schockiert und empört über das undifferenzierte Vorgehen. Das
Verfütterungsverbot für risikofreies Fischmehl, für lebensmittel-
taugliche Schlachtreste (Fleischknochenmehl) sowie für lebensmittel-
taugliche Gelatine, Fette und Öle verursacht einen Versorgungsnotstand
für die bedarfsgerechte Fütterung deutscher Schweine. Es ist völlig
offen, wie und wann gleichwertige Ersatzstoffe beschafft werden
können.
Es ist völlig ungeklärt, wie künftig der Aminosäuren-, Vitamin- und
Mineralstoffbedarf der Tiere ohne Fischmehl, Fleischknochenmehl und
ohne Gelatine (die Vitamine A und E werden mit Hilfe von Gelatine
aus Schweineschwarte stabilisiert) gedeckt werden soll!
Ohne in irgendeiner Form die Probleme der BSE-Krise verursacht zu
haben, werden die Schweinehalter durch das aktuelle Verbot der
Tiermehlverfütterung in dramatischer Weise einbezogen, und zwar
mehrfach:
Die Schweinehalter werden (tierschutzrelevant!) daran gehindert,
ihre Tiere bedarfsgerecht mit Futter zu versorgen!
Die Schweinehalter müssen die Kosten der Entsorgung sowie der
Ersatzbeschaffung tragen, die so-wohl von der Futtermittelindustrie,
als auch von den Tierkörperbeseitigungsanstalten und von den
Schlachtstätten täglich in Millionenhöhe abgewälzt werden.
Angesichts der skizzierten Notstandssituation fordert der ZDS, das
Gesetz schnellstmöglich dahingehend zu korrigieren, dass zumindest
Gelatine (aus Schweineschwarte!) für die Vitamin-Herstellung sowie
Fischmehl für die Aminosäurenversorgung wieder zugelassen werden.
Die aus dem Gesetz resultierende Kostenbelastung für die deutschen
Schweinehalter muß schnellstmöglich ausgeglichen werden. Der ZDS
hält es weder moralisch noch juristisch vertretbar, die Kosten
einseitig den Schweinehaltern aufzubürden.
Zur Verunsicherung trägt auch der Beschluß des Sonderagrarrates
vom 05.12.2000 bei, ein auf 6 Monate befristetes Tiermehl-
Verfütterungsverbot zu erlassen. Und was kommt danach? Angesichts
des Schweinefleisch-Importbedarfes von rd. 20 % ergeben sich
viele Fragen.


ZDS v. 6.12.2000
 



 

  zum Seitenbeginn


© Copyright

AHO Aktuell ist ein Service von ANIMAL-HEALTH-ONLINE und @grar.de