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AHO Aktuell - 06.12.2000

Schweiz: Tiermehl - Entsorgung durch Verbrennung gesichert


Das angekündigte Tiermehlverbot in der Schweiz und die BSE-Krise im
umliegenden Ausland erfordern eine rasche Lösung bei der
Entsorgung der inländischen Tiermehle. Die Centravo AG, die den
Hauptanteil an Tiermehl herstellt, und die cemsuisse, der Verband der
schweizerischen Cementindustrie, garantieren die sichere Entsorgung
durch Verbrennung. Bis die vollständigen Verbrennungskapazitäten in
den Zementöfen bereitstehen, werden die anfallenden Produkte
zwischengelagert.

Das Bundesamt für Veterinärwesen hat am 3. November angekündigt, das
bisher nur für Rinder geltende Fütterungsverbot für tierische Mehle
auf alle Nutztiere ausdehnen zu wollen. Die Planung sieht vor, dieses
Verbot, welches auch den Export dieser Produkte umfassen soll, durch
eine Änderung der Tierseuchenverordnung auf den 1. März 2001 in Kraft
zu setzen.

In der Zwischenzeit hat die Entwicklung der BSE-Situation in Deutschland
und Frankreich in diesen Ländern zu krisenhaften Situationen geführt,
welche direkte Auswirkungen auf die geplante Entsorgung tierischer Mehle
in der Schweiz haben. Tiermehle aus inländischer Produktion, bislang ein
gefragter Exportartikel, können seit Tagen nicht mehr ausgeführt werden.
Es wurden deshalb Möglichkeiten gesucht, um die Tiermehle zu lagern, bis
die zugesicherten Verbrennungskapazitäten in der Zementindustrie zur
Verfügung stehen.

Gemeinsam ist es den Bundesämtern für Veterinärwesen und für Umwelt, Wald
und Landschaft sowie der Entsorgungsfirma Centravo, Lyss und der cemsuisse
gelungen, die Entsorgung der umständehalber rasch anfallenden Mehle und
Fette tierischer Herkunft sicherzustellen. Für die Zwischenlagerung stehen
Siloanlagen zur Verfügung, welche den strengen Anforderungen an den Schutz
der Umwelt vollumfänglich genügen.

Die endgültige Verwertung des wie bis anhin drucksterilisierten Tiermehls
als alternativer Brennstoff in der Zementindustrie ist sowohl technisch
wie ökologisch in der aktuellen Situation sinnvoll und steht im Einklang
mit den Grundsätzen und Regelungen der "Richtlinie über die Entsorgung von
Abfällen in Zementwerken". Die direkte Zugabe in die Flammen des
Zementofens, die hohe Verbrennungstemperatur von bis zu 2000° C und die
relativ lange Aufenthaltszeit der Verbrennungsgase im Drehrohr haben zur
Folge, dass das hauptsächlich aus Eiweissen und Fetten bestehende Tiermehl
wirkungsvoll und mit guter Energienutzung vollständig zerstört wird.
Da weder von den Abgasen des Zementofens noch vom hergestellten
Zementklinker eine Gefahr der Infektion mit Prionen ausgeht, erachten
die Behörden die Verwertung des Fleischmehls als unbedenklich. Transport,
Umschlag, Lagerung und Aufgabe des Tiermehls erfolgen in geschlossenen
Systemen und bilden auch für die Belegschaft kein Infektionsrisiko.

Bern, den 5. Dezember 2000

Bundesamt für Veterinärwesen
Bereich Kommunikation
Auskunft: Hans Wyss, Leiter Kommunikation, 031 323 84 96
 



 

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