Aktuelle Meldungen  -  Nachrichten suchen  -  kostenloses Abo  -   Nachricht weiterempfehlen

 

AHO Aktuell - 04.12.2000

Oberstes Ziel: Verbraucher vor BSE schützen


Die EU hat sich auf strenge Massnahmen geeinigt, um die Verbraucher
konsequent vor BSE-infizierten Fleischprodukten zu schützen.

Die Agrarminister der EU-Mitgliedstaaten haben dabei eine zweistufige
Vorgehensweise beschlossen. An erster Stelle steht das generelle Verbot,
Tiermehl zu verfüttern. Es gilt vom 1. Januar 2001 an in allen
Mitgliedsstaaten der Europäischen Union und betrifft alle Tiere, die zur
Herstellung von Nahrungsmitteln dienen. Weiterhin erlaubt ist die
Verwendung von Fischmehl für die Aufzucht und Mast von Fischen, Schweinen
und Geflügel. Aber auch die Vorschriften für die Herstellung von Fischmehl
wurden erheblich verschärft. Die Europäische Kommission wird nun -
basierend auf Empfehlungen des Wissenschaftlichen Ausschusses - Vorschläge
machen, wie mit den nationalen Alleingängen einiger Mitgliedstaaten
umgegangen werden soll (z.B. nationale Importverbote für französischen
Rinder oder besondere Regelungen zu Risikomaterialien).

Von dem Verbot ausgenommen wurden tierische Fette, weil Proteine - über
die der BSE-Erreger übertragen wird - vom 1. Januar 2001 an ohnehin aus
den Fetten heraus gefiltert werden müssen.

Das Verbot der Tiermehlfütterung ist vorläufig bis zum 30. Juni 2001
befristet. Diese Zeit wird die Europäische Kommission nutzen, um die
BSE-Kontrollen in den Mitgliedsstaaten zu analysieren und weitere Tests
entwickeln zu lassen. Das Ziel ist ein effizienter und umfassender Schutz
der Verbraucher.

Als zusätzliche Maßnahme zur Erhöhung der Sicherheit werden alle Rinder,
die älter als 30 Monate sind und nicht auf BSE getestet wurden, verbrannt.
Den Produzenten wird eine Entschädigung geboten, die sich an den
Marktpreisen im jeweiligen Mitgliedsland orientiert. Zusätzlich wird der
Vorschuss auf die sog. Rindfleischprämie von 60% auf 80% erhöht, um die
Landwirte finanziell zu entlasten. Sofern der Rindfleischmarkt nicht
einbricht und diese Maßnahmen zeitlich begrenzt sind, bleiben diese
zusätzlichen Ausgaben auch innerhalb des Haushaltrahmens.

Europäische Kommission; Vertretung in der Bundesrepublik Deutschland
 



 

  zum Seitenbeginn


© Copyright

AHO Aktuell ist ein Service von ANIMAL-HEALTH-ONLINE und @grar.de