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AHO Aktuell - 04.12.2000

Ausnahmen für Kälberfütterung im Gesetzgebungsverfahren vereinbart


(aho) Bundestag und Bundesrat haben in der vergangenen Woche
einvernehmlich das Gesetz zum Verbot der Verfütterung von Tiermehlen
und tierischen Fetten verabschiedet. Im federführenden Ernährungs-
ausschuss war die Bundesregierung gebeten worden, kurzfristig im
Rahmen einer Eilverordnung ein Tierschutzproblem zu lösen. Dieses
Problem entsteht dadurch, dass Milchaustauschfutter für Kälber
einen gewissen Anteil tierischer Fette (Schmalz und Talg, die für
den menschlichen Verzehr geeignet sind) enthalten müssen. Dieser
Aufforderung hat das Ernährungsministerium im Einvernehmen mit dem
Bundesgesundheitsministerium entsprochen. Ausschließliches Ziel
der Eilverordnung ist es, eine art- und tierschutzgerechte Fütterung
der Kälber bei voller Wahrung des vorsorgenden gesundheitlichen
Verbraucherschutzes sicherzustellen. Die Verordnung tritt am
02.12.00 in Kraft.
 



 

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