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AHO Aktuell - 01.12.2000

EU - Gutachten zu nationalen BSE-Maßnahmen


(aho) Der Wissenschaftliche Lenkungsausschuss (SSC), der die
Europäische Kommission in BSE-Angelegenheiten berät, hat ein Gutachten
zu den wissenschaftlichen Rechtfertigungen veröffentlicht, die von
Italien, Spanien, Österreich und Frankreich zu nationalen Maßnahmen
zur Verringerung des BSE-Risikos vorgelegt worden sind. Der SSC hat in
einer Sondersitzung die vorgelegten Texte auf Verlangen der Kommission
im Anschluss an die Schlussfolgerungen des Rates "Landwirtschaft" vom
20.-21. November geprüft. Die Wissenschaftler hatten vorher bereits
in ihrer Analyse des geografischen BSE-Risikos im Juli 2000 die
kürzliche Zunahme der gemeldeten BSE-Fälle in Frankreich und Irland
vorhergesagt. Diese Auffassung ist durch verstärkte Durchführung von
Tests und verbesserte Überwachung bestätigt worden. Nach Meinung des
Wissenschaftlichen Lenkungsausschusses sind Importverbote angesichts
der von den betreffenden Ländern bisher vorgelegten Nachweise nicht
gerechtfertigt. Mit Hilfe einer wirksamen Umsetzung des Verbots einer
Verfütterung von Fleisch- und Knochenmehl an Rinder, von angemessenen
Abfallbeseitigungsverfahren und einer Beseitigung des spezifizierten
Risikomaterials (SRM) in Ein- und Ausfuhrländern wäre es wahrscheinlich
möglich, Handelsbeschränkungen unnötig zu machen. Bis dies erreicht
ist, sind einige vorübergehende Handelsbeschränkungen möglicherweise
gerechtfertigt. Sie sollten auf den Bewertungen von BSE-Risikomanagemen-
tmaßnahmen und des BSE-Risikos in den betreffenden Mitgliedstaaten beruhen.
Der SSC empfiehlt ein vorübergehendes Verbot der Verfütterung von Fleisch-
und Knochenmehl an sämtliche Tiere in der Tierhaltung und an Haustiere,
wenn ein signifikantes Risiko einer Kreuzkontamination von Rinderfutter-
mitteln mit Fleisch- und Knochenmehl, das möglicherweise mit dem
BSE-Erreger kontaminiert ist, festgestellt wird. Der SSC empfiehlt dabei
eine einzelstaatliche Bewertung dieses Risikos durch die Mitgliedstaaten.
Die neuen französischen Risikoverringerungsverfahren, d. h. die
Beseitigung von Wirbelsäulen, Rinderinnereien und -gedärmen, werden als
in der derzeitigen Situation in Frankreich wissenschaftlich gerechtfertigt
angesehen.

Der SSC erstellte sein Gutachten unter starkem Zeitdruck; dies war auf
die Vereinbarung zurückzuführen, die auf dem letzten Landwirtschaftsrat
von der Kommission und den Mitgliedstaaten geschlossen worden war.
Österreich, Italien und Spanien mussten innerhalb von 24 Stunden eine
wissenschaftliche Rechtfertigung für ihre Maßnahmen gegen Importe aus
Frankreich vorlegen und im Falle Spaniens auch gegen Importe aus Irland.
Frankreich legte die wissenschaftliche Begründung für seine geplanten
oder laufenden nationalen Maßnahmen zur Verringerung des BSE-Risikos vor.

Der SSC war der Auffassung, dass eine Erhöhung der Anzahl von BSE-Fällen
in Frankreich und Irland keine neuen wissenschaftlichen Erkenntnisse zur
Begründung eines Importverbots liefert. Eine Zunahme der gemeldeten Fälle
war bereits in seiner Analyse des geografischen BSE-Risikos vom Juli
dieses Jahres vorhergesagt worden, und die neuentdeckten Fälle, die
sich aus einer verstärkten Durchführung von Tests und zunehmender
Sensibilisierung ergeben, bestätigen diese Vorhersage lediglich. Daher
ist die Signifikanz einer zusätzlichen Bedrohung durch französische
oder irische Importe nicht nachgewiesen. Das Argument, dass Einfuhren
lebender Rinder aus Frankreich und Irland das geografische BSE-Risiko
im Einfuhrland erhöhen könnten, wurden auch als bisher nicht ausreichend
begründet angesehen. Vorübergehende Handelsbeschränkungen könnten
möglicherweise insoweit gerechtfertigt sein, als sie auf eine
unterschiedliche tatsächliche Durchführung und Kontrolle des Verbots
einer Verfütterung von Wiederkäuern an Wiederkäuer, der angemessenen
Abfallbeseitigung und der Regelungen für die Beseitigung spezifizierten
Risikomaterials zurückgehen sowie auf ein unterschiedliches Niveau des
BSE-Risikos in Einfuhr- und Ausfuhrmitgliedstaaten. Es sollten auch
Alternativen zu Einfuhrbeschränkungen in Betracht gezogen werden.
Beschränkungen der Einfuhr von Samen, Embryonen und Eizellen haben
keine wissenschaftliche Grundlage.

Der SSC ist sich darüber im Klaren, dass eine Kreuzkontamination von
Rinderfuttermitteln durch Futtermittel für andere Tiere, die Fleisch-
und Knochenmehl enthalten, das möglicherweise von dem BSE-Erreger
kontaminiert worden ist, ein ernsthaftes Problem für die Gesundheit von
Tieren und Verbrauchern darstellt. Die Mitgliedstaaten sollten daher
das Risiko einer Kreuzkontamination auf nationaler Ebene bewerten. Wird
ein derartiges Risiko festgestellt, empfiehlt der SSC ein vorläufiges
Verbot von Fleisch- und Knochenmehl in Futtermitteln für sämtliche
Tiere in der Tierhaltung und für Haustiere als wirksamste Vorgehensweise
zur Verhinderung einer Ausbreitung von BSE.

Die Beseitigung von Rinderwirbelsäulen aus der Futtermittel- und
Nahrungskette und aus der Herstellung von Talg und Gelatine kann
nach Meinung der Wissenschaftler das BSE-Risiko in Frankreich sowie
in anderen Ländern verringern. Sie empfehlen auch die Beseitigung
sämtlicher Rinderinnereien und -gedärme aus der Nahrungsmittel- und
Futtermittelkette in sämtlichen Fällen, in denen ein nicht
vernachlässigbares BSE-Risiko gegeben ist.
 



 

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