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AHO Aktuell - 30.11.2000

Schweiz: Tiermehlverbot wird zum 1. März 2001 erwartet


(aho) Die Vorstellungen über die Umsetzung des Tiermehlverbots,
welches das Bundesamt für Veterinärwesen (BVET) am 3. November 2000
vorgeschlagen hat, werden konkret. Über die Umsetzung der Massnahmen
fand heute eine weitere Diskussion mit den betroffenen Kreisen statt.
Positiv registriert wurden dabei die Signale, dass sich der Bund an
den Mehrkosten der Entsorgung beteiligen werde. Zur Verstärkung der
Kontrollen im Kampf gegen BSE soll eine gesamtschweizerisch agierende
Kontrollinstanz eingesetzt werden.

Anlass für die neuen Massnahmen sind BSE Fälle bei Kühen, welche nach den
im Mai 1996 verschärften Massnahmen im Bereich Futtermittel geboren wurden
sowie neue wissenschaftliche Hinweise. Das Ziel ist, die Ausrottung der
Tierseuche BSE vorantreiben.

In Zusammenarbeit mit den betroffenen Kreisen ist die Umsetzung der neuen
Massnahmen diskutiert worden. Es herrscht Einigkeit über das Ziel, die BSE
auszurotten und darüber, dass dazu die Verfütterung von Mehlen tierischer
Herkunft an alle Nutztiere zu verbieten sei. In Zukunft sollen diese
Produkte verbrannt werden. Die dazu notwendigen Kapazitäten werden
bereitstehen. Nicht abgeschlossen sind die Diskussionen um die
Verfütterung von gesundheitlich unbedenklichen Abfällen aus Schlacht-
und Zerlegebetrieben in flüssiger Form an Schweine und die Verwertung
von lebensmitteltauglichen Knochen. Unbestritten ist die Verwertung
von Küchen- und Speiseabfällen in der Schweinefütterung.

Die Durchsetzung der Massnahmen vom Schlachthof bis zurück zum
Bauernbetrieb soll unter Federführung des Bundes zukünftig strenger
kontrolliert werden. Dazu soll eine gesamtschweizerisch agierende
Kontrollinstanz eingesetzt werden.

Die zusätzlichen BSE-Bekämpfungsmassnahmen dürften Mehrkosten in der
Grössenordnung von 45 Millionen Franken pro Jahr betragen. Über das
Ausmass der Kostenbeteiligung des Bundes wird der Bundesrat zu befinden
haben.

Die vorgesehenen Änderungen bedingen eine Änderung der
Tierseuchenverordnung. Diese soll bis Ende Dezember in die Vernehmlassung
gehen - mit dem Ziel, die Verordnungsänderung am 1. März 2001 in Kraft zu
setzen.

Bern, den 24. November 2000
Bundesamt für Veterinärwesen
Presse- und Informationsdienst
Auskunft:
Hans Wyss, Leiter Bereich Kommunikation. Tel.: 031 323 84 96
 



 

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