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AHO Aktuell - 30.11.2000

David Byrne zur BSE-Entwicklung in Deutschland und Spanien


(aho) --- David Byrne, EG-Kommissar für Gesundheit und
Verbraucherschutz, erklärte: "Vielleicht war man in Deutschland und
Spanien zu selbstgefällig, was das BSE-Risiko betrifft. Trotz Warnungen
von Seiten der Wissenschaftler scheinen diese Mitgliedstaaten nicht
genügend Vorkehrungen zum Schutz vor BSE getroffen zu haben." Byrne
rief die deutschen und spanischen Behörden auf, eine lückenlose
Bewertung der Situation vorzunehmen und sich umgehend mit der
Europäischen Kommission und ihren wissenschaftlichen Beratern ins
Benehmen zu setzen, um angemessene Reaktionen abzustimmen. Ein
Schwerpunkt müsse dabei auf der Entfernung von spezifiziertem
Risikomaterial aus Lebens- und Futtermitteln liegen wie auch auf
der korrekten Druckbehandlung von Tiermehl. "Am wichtigsten sind
der Schutz der öffentlichen Gesundheit und das Vertrauen der
Verbraucher; dahinter müssen alle anderen Erwägungen zurückstehen",
so Byrne.

Byrne erinnerte daran, dass Deutschland und Spanien zu denjenigen
Mitgliedstaaten zählten, die stets gegen mehrere EU-Rechtsvorschriften
opponiert hätten, mit denen das BSE-Risiko eingedämmt werden sollte.
Seit 1997 habe die Europäische Kommission vorgeschlagen, diejenigen
Schlachtkörperteile aus der Lebensmittel- und Futtermittelkette
herauszunehmen, in denen das Vorhandensein des BSE-Erregers am
wahrscheinlichsten ist (Hirn, Rückenmark, Augen, Teile des Darms);
die Entwürfe seien jedoch ständig abgeblockt worden. Noch im Juni
dieses Jahres hätten Deutschland und Spanien sich gegen entsprechende
Vorschriften ausgesprochen. Dank der Unterstützung anderer
Mitgliedstaaten sei diese wichtige Entscheidung verabschiedet worden
und am 1. Oktober in Kraft getreten. "Daher kann ich die heutigen
Bemerkungen einiger deutscher Politiker nicht akzeptieren, die Brüssel
für die BSE-Fälle in Deutschland verantwortlich machen. Statt anderen
die Schuld für Versäumnisse in die Schuhe zu schieben, müssen die
anstehenden Probleme unverzüglich angegangen werden. Ich schlage vor,
dass die betreffenden Politiker dafür sorgen, dass die EU-Vorschriften
zum Schutz der Verbraucher vor BSE lückenlos angewandt werden."

Hintergrund:

Im Folgenden werden die wichtigsten EU-Vorschriften aufgeführt, die
erlassen wurden, um ein etwaiges Risiko so weit wie möglich zu senken:

1. 1994 wurde die Verfütterung von aus Rind, Schaf, Ziege und Schwein
gewonnenem Tiermehl an Rinder, Schafe und Ziegen verboten.

2. 1997 wurde ein hoher Standard für die Behandlung von tierischen
Abfällen (133 °C, 3 bar Druck, 20 Minuten) eingeführt, um die
Infektivität auf ein Minimum zu senken.

3. Bei der Verbringung auf den Schlachthof sind die Schlachttiere
von einem Tierarzt auf BSE-Verdacht zu überwachen.

4. Spezifiziertes Risikomaterial (Rückenmark, Hirn, Augen, Tonsillen,
Teile des Darms), in dem das Vorhandensein des BSE-Erregers am
wahrscheinlichsten ist, darf seit dem 1. Oktober 2000 nicht mehr in
Lebens- und Futtermitteln verwendet werden.

5. Ab dem 1. Januar bzw. 1. Juli werden Schlachtkörper-Tests in zwei
Phasen eingeführt.

6. Ab 1. März 2001 dürfen nur für den menschlichen Verzehr geeignete
Tiere zur Herstellung von Tiermehl verwendet werden.
 



 

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