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AHO Aktuell - 30.11.2000
CDU/CSU: Sofortprogramm gegen BSE
(aho) Die nachfolgend genannten Abgeordneten der CDU/CSU und die
Fraktion der CDU/CSU haben nachfolgenden Antrag 27. November 2000 in
den Bundestag eingebracht:
Deutscher Bundestag Drucksache 14/ 14.Wahlperiode
Antrag
der Abgeordneten Annette Widmann-Mauz, Horst Seehofer, Wolfgang Lohmann,
Heinrich-Wilhelm Ronsöhr, Dr. Wolf Bauer, Dr. Sabine Bergmann-Pohl, Peter
Bleser, Peter Harry Carstensen, Albert Deß, Dr. Hans-Georg Faust, Ulf
Fink, Gottfried Haschke, Helmut Heiderich, Siegfried Hornung, Hubert
Hüppe, Dr. Harald Kahl, Eva-Maria Kors, Meinolf Michels, Franz Obermeier,
Helmut Lamp, Aribert Wolf, Wolfgang Zöller und der Fraktion der CDU/CSU
Sofortprogramm zur Abwehr von Gefahren durch BSE (Bovine Spongiforme
Enzephalopathie)
Der Deutsche Bundestag wolle beschließen:
I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:
Das Bekanntwerden von zwei BSE-infizierten Rindern, die in Deutschland
geboren und aufgewachsen sind, hat die Bevölkerung in höchste
Alarmbereitschaft versetzt. Zur Begrenzung der Fälle von BSE (Bovine
Spongiforme Enzephalopathie) in Deutschland und damit verbundenen Risiken
für die deutsche Bevölkerung sind eine Reihe von Sofortmaßnahmen zu
ergreifen. Die auf Ebene der Staatssekretäre zwischen Bund und Ländern
getroffene Entscheidung, Tiermehl ab Mitte dieser Woche generell zu
verbieten, ist ein erster Schritt in die richtige Richtung. Allerdings
ist nicht auszuschließen, dass weitere Gefahren vom Knochenmehl und vom
Blutmehl ausgehen. Deshalb ist das Verfütterungsverbot für Tiermehl
umfassend zu fassen.
Außerdem ist nach wie vor ein umfassendes, striktes Importverbot für
lebende Rinder und Rindfleisch aus Hochrisikoländern zur Begrenzung der
BSE-Gefahr unabdingbar. Die unionsgeführte Bundesregierung hatte 1996
ein umfassendes, striktes Importverbot für britisches Rindfleisch
verhängt. Die amtierende Bundesregierung hat dieses Importverbot in
Umsetzung der Entscheidung 98/256/EG mit der "Vierten Verordnung zur
Änderung von Vorschriften zum Schutz der Verbraucher vor der Bovine
Spongiforme Enzephalopathie" vom 23. März 2000 gelockert. Die von der
Bundesregierung gehegten Hoffnungen auf eine EU-weite einheitliche
amtliche Kennzeichnung von britischem Rindfleisch durchgehend bis zum
Verbraucher haben sich nicht erfüllt. Außer Deutschland haben nur wenige
andere Mitgliedstaaten die besondere Kennzeichnung britischen Rindfleischs
nach dem Verbringen aus Großbritannien rechtlich klar geregelt. Nach
Berichten britischer Wissenschaftler steigt die neue Variante der
Creutzfeldt-Jacob- Krankheit, welche mit dem Verzehr von Rindfleisch vor
dem in Kraft treten des Verfütterungsverbotes von Fleischknochenmehl an
Wiederkäuer in Zusammenhang gebracht wird, in Großbritannien seit 1995
jährlich um jeweils ca. 25 % an. Die Verharmlosung der Gefahr in
Großbritannien und die neuen BSE-Fälle in Frankreich zeigen, dass die
Aufhebung des Importverbotes für britisches Rindfleisches verfrüht
gewesen ist. Nachdem die Bundesregierung europaweite Exportverbote
offenbar nicht durchsetzen kann, ist zum Schutz der Verbraucherinnen und
Verbraucher sowie zur Begrenzung der BSE-Fälle in Deutschland eine
Wiederaufnahme des Importverbotes für Rindfleisch aus dem Vereinigten
Königreich dringlich. Da BSE-Fälle mit steigender Tendenz auch in
Frankreich, Irland und der Schweiz auftreten, muss das Importverbot auch
auf diese Länder und ggf. auf Portugal ausgedehnt werden, falls die
EU-Kommission an ihrer Absicht festhält, Portugal freizugeben. In
gleicher Weise ist ein Verbringungsverbot für lebende Rinder aus
Frankreich und Irland geboten.
Wissenschaftler gehen ferner davon aus, dass Schafe mit dem BSE-Erreger
infiziert sind. Da aus Großbritannien Schafe für Schlacht- und Zuchtzwecke
nach Deutschland eingeführt werden, sind Schafe und Ziegen ab sofort in
das Importverbot mit einzubeziehen. Zu bedenken ist auch, dass große
Mengen Lamm- und Schaffleisch von Großbritannien nach Deutschland
exportiert werden. Um die mit dem BSE-Erreger verbundenen Gefahren
kontrollieren zu können, ist es dringend notwendig, dass die aus
Hochrisikogebieten stammenden Fleischerzeugnisse gekennzeichnet werden.
Dabei ist von der Bundesregierung bei der Europäischen Kommission darauf
hinzuwirken, dass die bestehende Kennzeichnungspflicht für Rindfleisch in
allen EU-Mitgliedstaaten umgesetzt und ggfs. auf die Kennzeichnung von
Schaf- und Lammfleisch ausgedehnt wird.
Mit den gegenwärtig im Zulassungsverfahren befindlichen Schnelltests können
anhand von Gehirnproben verendete Rinder sowie Schlachtrinder auf den
BSE-Erreger getestet werden. Die Teste zeigen erst Ergebnisse, wenn die
Tiere bereits einen klinischen Befund aufweisen oder kurz vor Ausbruch
der Krankheit stehen. Aus diesem Grunde kann ein negativer BSE-Test auch
nicht mit der Aussage verbunden werden, das getestete Tier sei BSE-frei.
Damit in Zukunft auch Untersuchungen in Vorstadien möglich sind, sind
die Forschungsmittel hierfür aufzustocken. Darüber hinaus ist es dringend
geboten, auch Tests für die Erforschung des Scrapie-Krankheit zu
entwickeln. Denn die im Umlauf befindlichen Schnelltests können den
Scrapie-Erreger nicht identifizieren. Schnelltests sind nicht zur
Sicherstellung eines breitflächigen Verbraucherschutzes geeignet.
Deshalb ist die vollständige Entfernung von Risikomaterialien wie in
Großbritannien dringend geboten. Gleichwohl sind Schnelltests gegenwärtig
die einzigen Verfahren, die innerhalb kurzer Zeit Auskunft über das
Vorliegen von BSE geben können. Darüber hinaus sind sie notwendig, um
Anhaltspunkte für die epidemiologische Situation zu erhalten. Deshalb
sollten sie flächendeckend eingeführt und durch Forschung verbessert
werden. Infolge der sich häufenden BSE-Fälle sinken die Preise für
Rindfleisch und die Kosten für die Erzeugung steigen. Die Bauern haben
daher erhebliche Einkommensbußen hinzunehmen. Um eine Gefährdung der
Existenz einzelner Betriebe zu unterbinden, muss die Bundesregierung
finanzielle Hilfen bereitstellen. Auch wissen die Landwirte gegenwärtig
nicht, welche Inhaltsstoffe die von ihnen verwendeten Futtermittel haben.
In ihrem Interesse ist für Futtermittel die offene Deklaration der I
nhaltsstoffe vorzuschreiben.
Die flächendeckende Einführung von Schnelltests in allen Bundesländern
erfordert erhebliche logistische Anstrengungen der Länder. Labore müssen
entsprechend eingerichtet und Personal für die Schnelltests geschult
werden. Die Länder und Kommunen bedürfen daher der finanziellen
Unterstützung durch den Bund und die EU.
II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf:
1. Sich bei der Europäischen Kommission für ein Eu-weites
Tiermehlverfütterungsverbot für alle Tiere einzusetzen sowie für
ein Verbot des Exports und Imports von Tiermehl.
2. In das umfassende Tiermehlverfütterungsverbot auch die Herstellung,
den Vertrieb und den Import von Tierknochenmehl und Blutmehl mit
einzubeziehen.
3. Dafür Sorge zu tragen, dass in Deutschland und in der EU an allen
geschlachteten Rindern im Alter, ab dem eine wissenschaftliche Aussage
möglich ist, ein BSE-Schnelltest durchgeführt wird.
4. Mit sofortiger Wirkung ein umfassendes Importverbot für Rinder,
Schafe und Ziegen sowie davon stammendem Fleisch und daraus
hergestellten Fleischerzeugnissen für Länder mit regelmäßigem
BSE-Vorkommen einzuführen.
5. Sich auf europäischer Ebene für eine sofortige obligatorische
umfassende Kenn-eichnung des Rindfleischs und von Rindfleischprodukten
in Bezug auf Geburt-, Mast-, Schlacht- und Zerlegungsort des Tieres
einzusetzen.
6. In Zusammenarbeit mit Wissenschaftlern zu prüfen, ob und inwieweit
diese Kennzeichnungspflichten auch auf Schaf- und Lammfleisch sowie
auf weitere Produkte aus Schafen und Ziegen auszudehnen sind.
7. Für die Verbesserung von Schnelltests sowie die Entwicklung von
Tests auf dem Gebiet des Nachweises von BSE-Erregern bei Schafen und
Ziegen sowie zur Ausweitung der Forschungsaktivitäten auf den Gebieten
von TSE und der Creutzfeldt-Jacob-Krankheit und deren Varianten
schnellstmöglich die Forschungsmittel aufzustocken bzw. die
erforderlichen finanziellen Mittel zur Verfügung zu stellen.
8. Für Futtermittel die offene Deklaration der Inhaltsstoffe
vorzuschreiben.
9. Für die betroffenen Landwirte umgehend weitergehende
Entschädigungsregelungen zu treffen und insbesondere unverzüglich
ein umfassendes finanzielles Hilfsprogramm für die betroffenen
landwirtschaftlichen Betriebe zu entwickeln.
10. Umgehend dafür Sorge zu tragen, dass die Länder finanziell durch
den Bund und die EU unterstützt werden, damit sofort flächendeckende
und wirksamere BSE-Tests in Deutschland zugunsten eines besseren
Verbraucherschutzes durchgeführt
werden.
Berlin, den 27. November 2000
Annette Widmann-Mauz, Horst Seehofer, Wolfgang Lohmann,
Heinrich-Wilhelm Ronsöhr, Dr. Wolf Bauer, Dr. Sabine Bergmann-Pohl,
Peter Bleser, Peter Harry Carstensen, Albert Deß, Dr. Hans-Georg Faust,
Ulf Fink, Gottfried Haschke, Helmut Heiderich Siegfried Hornung,
Hubert Hüppe, Dr. Harald Kahl, Eva-Maria Kors, Meinolf Michels,
Franz Obermeier, Helmut Lamp, Aribert Wolf, Wolfgang Zöller,
Friedrich Merz, Michael Glos und Fraktion
AHO Aktuell ist ein Service von ANIMAL-HEALTH-ONLINE und @grar.de