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AHO Aktuell - 29.11.2000

BSE: Künftige Verwendung von Produkten aus Tierkörperverwertung


(aho) Die Fraktionen von SPD und Grünen im Deutschen
Bundestag haben sich darauf geeinigt, dass das geplante
Verwendungsverbot von Tiermehl nicht im Wege einer
Eilverordnung, sondern in Form eines Gesetzes geregelt
werden soll.

Der vorliegende Entwurf soll am Freitag, 01. Dezember
2000 den Bundesrat passieren und am 02. Dezember
2000 in Kraft treten.

Danach ist vorgesehen, dass für alle Tierarten ein
absolutes Verfütterungsverbot für Tiermehl,
Fleischknochenmehl, Blutmehl, Tierfett und Fischmehl
(außer zur Verfütterung an Fische) besteht.

Weiterverwendet werden dürfen bei der
Futtermittelherstellung Fischmehl, Geflügelmehl,
Milcheiweiß, Gelatine sowie Speiseabfälle.

Völlig offen ist die Frage, wie die oben genannten
Produkte entsorgt werden sollen und von wem die dabei
entstehenden Kosten in der Größenordung von bis zu
1,77 Milliarden DM/Jahr zu tragen sind.
 



 

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