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AHO Aktuell - 27.11.2000

Gemeinsame Erklärung vom 27.11.2000


Gemeinsame Erklärung des Deutschen Bauernverbandes,
Deutschen Verbandes für Tiernahrung, Verbandes der
Fleischmehlindustrie, Deutschen Raiffeisenverbandes und der
Arbeitsgemeinschaft für Wirkstoffe in der Tierernährung vom
27. November 2000

Im Vorgriff auf die vorgesehene gesetzliche Regelung zum
Verbot von Tiermehlen empfehlen die Vertreterinnen und
Vertreter der Verbände den angeschlossenen Mitgliedern:

1. ab sofort bei der Herstellung von Futtermitteln für Nutztiere
freiwillig auf die Verwendung von proteinhaltigen Erzeugnissen
aus Säugetiergewebe, ausgenommen die EU-rechtliche
zugelassenen Erzeugnisse Milch, Gelatine, Proteine mit
niedrigem Molekulargewicht und Dicalziumphosphat aus
entfetteten Knochen, zu verzichten,

2. auf das Inverkehrbringen der in den Mischfutterbetrieben
vorhandenen Restbeständen an den genannten Erzeugnissen
und daraus hergestellter Futtermittel ab sofort freiwillig zu
verzichten, unter der Voraussetzung, dass staatlicherseits
diese Erzeugnisse übernommen, aufgekauft und entsorgt
werden. Der Warenwert liegt nach vorläufigen Schätzungen bei
20 Mio. DM. Die Wirtschaft wird bis Dienstagmittag diese
Angaben präzisieren,

3. die genannten Erzeugnisse ab sofort freiwillig nicht mehr in
andere Mitgliedsstaaten zu verbringen oder in Drittstaaten
auszuführen,

4. dass die Betriebe der Fleischmehlindustrie ab sofort
freiwillig die genannten Erzeugnisse zur Verwendung als
Futtermittel nicht mehr in den Verkehr bringen. Das
Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
sagt zu, umgehend die Konsequenzen, die sich für die Betriebe
der Fleischmehlindustrie ergeben, in einer gesonderten Sitzung
zu beraten. Die anwesenden Vertreter der Fleischmehlindustrie
weisen darauf hin, dass die zusätzlichen Kosten ca. 500 bis
600 Mio. DM betragen.

Die Vertreterinnen und Vertreter der Verbände sind der
Auffassung, dass die in den landwirtschaftlichen Betrieben
vorrätigen Futtermittel, die oben genannte Erzeugnisse
enthalten, zur Sicherstellung der Versorgung der Tierbestände
aufgebraucht werden dürfen.

Unabhängig von dem zuvor gesagten bekräftigt die Wirtschaft
ihre Auffassung, dass Mehle, die aus Rohmaterial
lebensmitteltauglich beurteilter Tiere hergestellt werden, von
dem Verfütterungsverbot ausgenommen werden sollten. Dies
entspricht im Wesentlichen dem Verordnungsvorschlag der
Europäischen Kommission zur Neuordnung des
Tierkörperbeseitigungsrechts.

Deutscher Bauernverband
 



 

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