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AHO Aktuell - 25.11.2000

BSE - Krisenstab: Zusammenkunft vom 25.11.2000


Ergebnisse der Zusammenkunft des Zentralen Krisenstabes zu BSE in Bonn
am 25. 11. 2000

1. Die Vertreter von Sachsen-Anhalt und Niedersachsen berichteten über
die bisherigen Erkenntnisse im Fall des in Sachsen-Anhalt geborenen und
aus Niedersachsen auf die Azoren gelieferten Rindes, bei dem nach Auskunft
des portugiesischen Landwirtschaftsministeriums BSE festgestellt wurde.
Wegen offener Fragen in Hinblick auf die tatsächliche Identität des Rindes
wird BML mit den portugiesischen Behörden Kontakt aufnehmen, damit eine
Genomanalyse durchgeführt wird. Sobald weitere Details bekannt sind,
werden sie vom Landwirtschaftsminister des Landes Sachsen-Anhalt bekannt
gegeben.

2. Die Vertreter von Schleswig-Holstein berichteten über die bisherigen
Erkenntnisse im Fall des in Schleswig-Holstein entdeckten Rindes, bei
dem ein Verdacht auf BSE festgestellt wurde. Proben dieses Tieres wurden
zur Überprüfung an das Nationale Referenzlabor an der Bundesforschungs-
anstalt für Viruskrankheiten der Tiere nach Tübingen gegeben. Sobald
Ergebnisse vorliegen (voraussichtlich Anfang kommender Woche), werden
sie von der schleswig-holsteinischen Landwirtschaftsministerin bekannt
gegeben.

3. Im Falle der positiven Bestätigung eines BSE-Falles tritt der für
Tierseuchenfälle festgelegte Maßnahmenkatalog in Kraft (liegt gesondert
vor). Zusätzlich informiert die Bundesregierung unverzüglich die EU-
Kommission, die EU-Mitgliedstaaten sowie das Internationale
Tierseuchenamt (OIE) und Drittländer.

4. Die Krisenzentren des Bundes und der Länder werden aktiviert. Sie
stehen Behörden, Organisationen, der Wirtschaft sowie Bürgerinnen und
Bürgern für Auskünfte zur Verfügung. Nationales Krisenzentrum für
Tierseuchenbekämpfung des BML, Tel.: 0228 /529-3977 oder 529-3855.

5. Tiermehl:

Der Zentrale Krisenstab auf Ebene der Amtschefs ist am heutigen Tag
übereingekommen, die Verfütterung von Tiermehlen im Wege einer
Eilverordnung zum frühestmöglichen Zeitpunkt zu verbieten. Inwieweit
eine Änderung des Futtermittelrechtes erforderlich ist, bedarf noch
der näheren Prüfung.

Parallel zum Verfütterungsverbot soll ebenfalls im Wege einer
ilverordnung die Einfuhr sowie die Ausfuhr von Tiermehlen untersagt
werden.

Die Länder gehen davon aus, dass sich der Bund maßgeblich an den Kosten
beteiligt. Der Bund sagt zu, die Finanzierungsfrage kurzfristig
gemeinsam mit den Ländern zu klären. Nach Auffassung des Zentralen
Krisenstabes handelt es sich um ein gemeinsames Problem der Europäischen
Union, von Bund und Ländern im Interesse der Verbraucher.

Die Bundesregierung wird kurzfristig auf Gemeinschaftsebene eine
Initiative zum gemeinschaftsweiten Verfütterungsverbot im Agrarrat
am 4. Dezember 2000 einbringen.

6. Schnelltests:

Der Zentrale Krisenstab bekräftigt das Votum des Ständigen
Veterinärausschusses vom 22./23. November 2000.

Die Durchführung von BSE-Schnelltests kann in Labors, die eine Erlaubnis
nach der Tierseuchenerreger-VO haben, durchgeführt werden. Ein positives
Ergebnis kann nur einen Verdacht begründen, der in einem staatlichen
Labor mit wissenschaftlich anerkannten Methoden bestätigt oder entkräftet
werden muss. Da BSE eine anzeigepflichtige Tierseuche ist, sind die
Untersuchungen als hoheitliche Aufgabe anzusehen.

Nach den Erfahrungen, die bisher in Deutschland gemacht wurden, ist eine
Standardisierung der Testsysteme sowie eine Qualitätssicherung unbedingte
Voraussetzung. Dies soll in einer Bund-/Länder-Besprechung erörtert
werden. Umgehend wird diese Arbeitsgruppe einberufen, um die Modalitäten
der Anwendung des BSE-Schnelltests abzustimmen.

Der Bund sagt zu, die Finanzierungsfrage kurzfristig gemeinsam mit den
Ländern zu klären.

Der Zentrale Krisenstab ist der Auffassung, dass alle verendeten und
alle not- oder krankgeschlachteten Rinder mit dem Schnelltest auf der
Basis des Tierseuchenrechts untersucht werden mit dem Ziel, epidemio-
logischer Erhebungen bzw. Einschätzung der Gesamtsituation. Weiter ist
der Zentrale Krisenstab der Auffassung, dass für die Untersuchungen
der über 30 Monate alten Schlachtrinder, die aus Gründen des vorbeugenden
Verbraucherschutzes erforderlich sind, eine fleischhygienerechtliche
Rechtsgrundlage herangezogen werden muss.

Nach den Erfahrungen, die wir in Deutschland mit Schnelltests gemacht
haben, ist der Zentrale Krisenstab der Auffassung, dass in Deutschland
so viele Tests und so schnell wie möglich qualitätsgesichert durchgeführt
werden, abweichend vom Beschluss des Ständigen Veterinärausschusses
bereits vor dem 1. Juli 2001 so viele Schlachttiere wie möglich und so
schnell wie möglich getestet werden sollen, in Deutschland gleichmäßig
mit den Tests begonnen wird.

Der Bund wird umgehend die fleischhygienerechtlichen Grundlagen für die
verbindliche und standardisierte Einführung des Schnelltests schaffen.

Der Krisenstab weist darauf hin, dass der gesamten Themenkomplex im
Bundesrat und im Agrarministerrat in den nächsten zwei Wochen entschieden
wird.
 



 

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