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AHO Aktuell - 25.11.2000

Schweiz: Tiermehlverbot und verstärkte Kontrollen


(aho) - Die Vorstellungen über die Umsetzung des Tiermehlverbots, welches
das Bundesamt für Veterinärwesen (BVET) der Schweiz am 3. November 2000
vorgeschlagen hat, werden konkret. Über die Umsetzung der Massnahmen fand
am 24. November 2000 eine weitere Diskussion mit den betroffenen
Kreisen statt. Positiv registriert wurden dabei die Signale, dass sich der
Bund an den Mehrkosten der Entsorgung beteiligen werde. Zur Verstärkung
der Kontrollen im Kampf gegen BSE soll eine gesamtschweizerisch agierende
Kontrollinstanz eingesetzt werden.

Anlass für die neuen Massnahmen sind BSE Fälle bei Kühen, welche nach den
im Mai 1996 verschärften Massnahmen im Bereich Futtermittel geboren wurden
sowie neue wissenschaftliche Hinweise. Das Ziel ist, die Ausrottung der
Tierseuche BSE vorantreiben.

In Zusammenarbeit mit den betroffenen Kreisen ist die Umsetzung der neuen
Massnahmen diskutiert worden. Es herrscht Einigkeit über das Ziel, die BSE
auszurotten und darüber, dass dazu die Verfütterung von Mehlen tierischer
Herkunft an alle Nutztiere zu verbieten sei. In Zukunft sollen diese
Produkte verbrannt werden. Die dazu notwendigen Kapazitäten werden
bereitstehen. Nicht abgeschlossen sind die Diskussionen um die
Verfütterung von gesundheitlich unbedenklichen Abfällen aus Schlacht-
und Zerlegebetrieben in flüssiger Form an Schweine und die Verwertung
von lebensmitteltauglichen Knochen. Unbestritten ist die Verwertung
von Küchen- und Speiseabfällen in der Schweinefütterung.

Die Durchsetzung der Massnahmen vom Schlachthof bis zurück zum
Bauernbetrieb soll unter Federführung des Bundes zukünftig strenger
kontrolliert werden. Dazu soll eine gesamtschweizerisch agierende
Kontrollinstanz eingesetzt werden.

Die zusätzlichen BSE-Bekämpfungsmassnahmen dürften Mehrkosten in der
Grössenordnung von 45 Millionen Franken pro Jahr betragen. Über das
Ausmass der Kostenbeteiligung des Bundes wird der Bundesrat zu
befinden haben.

Die vorgesehenen Änderungen bedingen eine Änderung der Tierseuchen-
verordnung. Diese soll bis Ende Dezember in die Vernehmlassung
gehen - mit dem Ziel, die Verordnungsänderung am 1. März 2001 in
Kraft zu setzen.

Bern, den 24. November 2000
Bundesamt für Veterinärwesen
Presse- und Informationsdienst
Auskunft:
Hans Wyss, Leiter Bereich Kommunikation. Tel.: 031 323 84 96
 



 

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