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AHO Aktuell - 20.11.2000

Verunsicherung wegen Änderung des Produkthaftungsgesetzes


(ZDS/AHO) - Das Produkthaftungsgesetz (PHG) ist ein Verbraucherschutz-
gesetz gegenüber dem Herseller des Produktes. Es regelt nicht Schäden
am Produkt selber, sondern die Schäden, die durch das fehlerhafte
Produkt verursacht werden. Bei Lebensmitteln tierischer Herkunft ist
z. B. an Arzneimittelrückstände oder eine bakterielle Kontamination
zu denken, die beim Verbraucher oder bei der Lebensmittelverarbeitung
zu Erkrankungen und Schäden führen.
Zum 01.12.2000 wird die bislang gültige Ausnahmeregelung für
unverarbeitete Naturprodukte und Jagderzeugnisse in § 2 des Produkt-
haftungsgesetzes gestrichen. Dies hat zu einer großen Verunsicherung in
der Landwirtschaft geführt. Nach Einschätzung zahlreicher Rechtsexperten
zu Unrecht, weil bereits in der Vergangenheit die strengere Produkt-
haftung gemäß dem bürgerlichen Gesetzbuch (§ 823 BGB) galt. Dieses
Risiko wird in der üblichen Betriebshaftpflicht abgedeckt. Nach Ansicht
des Deutschen Bauernverbandes stellt die Aufnahme der Landwirtschaft im
Produkthaftungsgesetz daher auch keine prämienrelevante Risikoerhöhung
in der Betriebshaftpflicht dar. Nach dem Versicherungsvertragsgesetz
seien keine Rechtsgrundlagen für etwaige Forderungen nach höheren
Versicherungsprämien ersichtlich.
 



 

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