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AHO Aktuell - 15.11.2000

M-V beginnt mit erweitertem BSE-Überwachungsprogramm


(aho) "Bereits in der nächsten Woche, und nicht erst ab 1.1. 2001
wie von der Europäischen Kommission vorgesehen, beginnt
Mecklenburg-Vorpommern mit dem erweitertem BSE-Überwachungsprogramm."
Dies erklärte Landwirtschaftsminister Till Backhaus heute in der
Aktuellen Stunde des Landtages zu den Auswirkungen der Entscheidung
der Kommission zur Beseitigung von spezifiziertem Risikomaterial
für die Landwirte Mecklenburg-Vorpommerns. Dazu werden Proben von
allen verendeten Rindern älter als 24 Monate untersucht. Die Kosten
für Entnahme und Untersuchung trägt das Land. Die Testkits werden
von der EU gestellt. "Mit diesem erweiterten Monitoring wollen wir
dazu beitragen, die mögliche Verbreitung von BSE in den Rinder-
beständen der Europäischen Gemeinschaft so genau wie derzeit möglich
zu erfassen und entsprechende Schutzmaßnahmen einzuleiten", so der
Minister. Diese Tests geben dem Verbraucher zusätzliche Garantie
für die Sicherheit des Rindfleisches.

Er habe großes Verständnis für die Ängste der Verbraucherinnen
und Verbraucher angesichts der jüngsten Vorkommnisse. So wurden
allein im laufenden Jahr 2000 in Portugal 112 Fälle, in Nordirland
101 Neuerkankungen und in Frankreich 99 originäre
BSE-Ausbrüche verzeichnet. Auch die belgischen Behörden haben
keine Erklärung für das Auftreten von 8 neuen BSE-Fällen in diesem
Jahr. Inoffizielle Berichte besagen, dass in den Niederlanden neue
BSE-Fälle vertuscht bzw. Informationen darüber unterdrückt
werden. "Um das Vertrauen der Verbraucher zurückzugewinnen,
muss sichergestellt werden, dass Fleisch und Fleischerzeugnisse
nachvollziehbaren Ursprunges sind und dass nur Fleisch bei uns in
den Verkehr gebracht wird, welches keinen Ansteckungsstoff
beinhaltet. Nur so können wir das Ansehen der Lebensmittel, die die
Landwirtschaft unseres Landes produziert, vor ungerechtfertigten
Einschränkungen schützen."
Landwirtschaftsminister Backhaus unterstützt deshalb
uneingeschränkt die Bemühungen der Bundesgesundheitsministerin
Fischer um Eu-weite und Eu-einheitliche Kennzeichnungsregelungen.
"Darüber hinaus werde ich mich mit Nachdruck dafür einsetzen, dass
auf europäischer Ebene notwendige Schutzmaßnahmen gegen das
Geschehen in Frankreich, Belgien und Holland ergriffen werden."
In diesem Zusammenhang ging Minister Backhaus auch auf die
neuen EU-Bestimmungen zur Tierkörperbeseitigung ein. "So
unterschiedlich das Verhalten der einzelnen Mitgliedsstaaten in der
SRM-Entscheidung war, so unterschiedlich ist auch die Finanzierung
der Folgekosten." Belgien beispielsweise plane eine
Konsumentensteuer auf Fleisch zur Gegenfinanzierung. In Italien sei
noch gar keine Entscheidung zur Kostenabsicherung getroffen
worden. In Schweden trage die Wirtschaft alle Folgekosten. In den
Niederlanden, wo bislang das Landwirtschaftsministerium alle
Entsorgungskosten übernommen habe, sollen in Zukunft
Landwirtschaft und Fleischwirtschaft belastet werden.
"Diese ausgesprochen uneinheitliche Handhabung innerhalb der EU
führt zu einer starken Verzerrung des Wettbewerbes im Handel", so
der Landwirtschaftsminister.
Auch die einzelnen Bundesländer gehen unterschiedlich mit den
zusätzlichen Kosten um. In Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt,
Baden-Württemberg, Bremen und Hamburg wird die gesonderte
Entsorgung verendeter Rinder zu 100% von den Kreisen und Städten
finanziert. Brandenburg, das Saarland und die drei Freistaaten
haben sich für eine Drittellösung Land/Landkreis/Tierseuchenkasse
entschieden. In Niedersachsen und Rheinland-Pfalz müssen die
Landwirte alle zusätzlichen Kosten alleine tragen.
"In Mecklenburg-Vorpommern wird das Spezifizierte Risikomaterial
zunächst zu Tiermehl in einer Tierkörperbeseitigungsanstalt
verarbeitet. Dieses Tiermehl darf bekanntlich nicht weiter zur
Herstellung von Futtermitteln genutzt werden. Es muss also getrennt
von Futtermittel-Tiermehl behandelt werden. In Frage kommt die
Verbrennung in einer Müllverbrennungsanlage oder eine Nutzung
als Brennstoff beziehungsweise in der Zementindustrie. Unsere
Schlachtbetriebe müssen das SRM kontaminationsfrei und getrennt
gewinnen, sammeln und transportieren. Auch in der
Tierkörperbeseitigungsanlage muss eine getrennte Verarbeitungslinie
von der Sammlung bis zur Zweckbestimmung des geschaffen werden.
Die Firma SARIA hat eine Kostenkalkulation vorgelegt, die von den
Ländern Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern und
Niedersachsen sowie von den Freistaaten Thüringen und Sachsen
geprüft und auch von Schleswig-Holstein akzeptiert wurde. Für die
betroffenen Tierhalter in Mecklenburg-Vorpommern erwarten wir
Mehrkosten für die Entsorgung gefallener Tiere in Höhe von
insgesamt 3,2 bis 4,0 Mio. DM. Die Tierseuchenkasse beteiligt sich
nicht an den Beseitigungskosten", erläuterte der
Landwirtschaftsminister den Abgeordneten.
Man könne den Landwirten die Entsorgungskosten nicht in voller
Höhe aufbürden, da man sonst die Rinderhaltung in
Mecklenburg-Vorpommern gefährden würde. Deshalb sei es ein
wichtiges Signal, dass die zuständigen Ausschüsse
fraktionsübergreifend zugestimmt haben, 2 Mio. DM in den Haushalt
2001 für die Beteiligung an den Entsorgungskosten einzustellen,
betonte der Minister.
 



 

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