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AHO Aktuell - 09.11.2000

DBV kritisiert Vorschläge der EU zur Tiermehlherstellung


(aho) Auf seiner jüngsten Sitzung hat das Präsidium des
Deutschen Bauernverbandes (DBV) die Maßnahmen der EU zur
BSE-Bekämpfung eingehend diskutiert. Als Konsequenz aus
den immer wieder festgestellten BSE-Fällen in anderen
Mitgliedstaaten hat die EU-Kommission bestimmt, dass in allen
EU-Ländern ab dem 1. Oktober 2000 bestimmte Teile der
Schlachtkörper von Rindern, Schafen und Ziegen nicht mehr zu
Tiermehl verarbeitet werden dürfen, sondern verbrannt werden
müssen. Inzwischen hat die Kommission dem Agrarrat einen
weiteren Verordnungsvorschlag zur künftigen
Tiermehlherstellung vorgelegt. Danach sollen nur noch
Rohmaterialien zu Tiermehl verarbeitet werden, die von Tieren
stammen, die für den menschlichen Verzehr freigegeben sind.
Ebenfalls geplant ist ein EU-weiter umfangreicher Test von
Rindern auf den BSE-Erreger.

Die Vorschläge der EU zur Behandlung von Schlachtabfällen
hat das DBV-Präsidium auf seiner Sitzung erneut kritisiert.
Dabei verweist es nachdrücklich auf das deutsche Verfahren,
bei dem mittels Hochdrucksterilisation (Erhitzung auf über 100
Grad bei 3 bar Druck über 20 Minuten) Schlachtabfälle so
behandelt werden, dass jedes BSE-Übertragungsrisiko bei der
Tiermehlherstellung ausgeschlossen ist. Der weitergehende
Vorschlag, dass nur noch Rohmaterialien zu Tiermehl
verarbeitet werden dürfen, die von Tieren stammen, die für den
menschlichen Verzehr freigegeben sind, wird vom
DBV-Präsidium ebenfalls nachdrücklich abgelehnt.

Begrüßt hat das DBV-Präsidium die geplanten EU-weiten
umfangreichen Untersuchungen von Rindern. Allein in
Deutschland sollen mehr als 60.000 Tiere untersucht werden.
Der DBV geht davon aus, dass die Tests Deutschland als
BSE-freies Land bestätigen und die kostenträchtigen Auflagen
bei der Tiermehlherstellung durch die EU-Kommission
aufgehoben werden.
 



 

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