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AHO Aktuell - 06.11.2000

Schweiz: BVET schlägt Tiermehl - Verbot vor


(aho) Das Bundesamt für Veterinärwesen (BVET) schlägt dem Bundesrat
ein Verbot für die Verwendung von Mehlen tierischer Herkunft sowie
einiger spezifischer Fettarten in Futtermitteln vor. Anlass dazu
sind BSE Fälle bei Kühen, welche nach den im Mai 1996 verschärften
Massnahmen im Bereich Futtermittel geboren wurden sowie
wissenschaftliche Hinweise. Die neuen Massnahmen sollen die Ausrottung
der Tierseuche BSE vorantreiben. Zum Schutz der Konsumentinnen und
Konsumenten drängen sich keine zusätzlichen Massnahmen auf.

Das Bundesamt für Veterinärwesen (BVET) hat zusammen mit Fachleuten und
den betroffenen Kreisen eine Lagebeurteilung zur BSE vorgenommen.
Aufgrund der Konsultationen sind die Beteiligten zum Schluss gekommen,
dass als zusätzliche Vorsorgemassnahme der Einsatz von Mehlen
tierischer Herkunft bei der Fütterung aller Nutztiere zu verbieten sei.
Das Verbot soll auch die sogenannten Extraktionsfette umfassen, welche
bei der Verarbeitung von tierischen Abfällen für technische Zwecke
sowie als Futterzusatz gewonnen werden. Ziel der Massnahmen ist es,
die Ausrottung der Tierseuche BSE voranzutreiben. Dazu wird das BVET
dem Bundesrat eine entsprechende Änderung der Tierseuchenverordnung
vorschlagen. Die Einzelheiten der praktischen Umsetzung und die
Konsequenzen der neuen Massnahmen müssen mit Experten und betroffenen
Kreisen noch erarbeitet werden. Es gilt unter anderem, Fragen im
Zusammenhang mit dem Zeitpunkt der Einführung, dem Import und der
Finanzierung zu klären.


Bundesamt für Veterinärwesen
Presse- und Informationsdienst
Bern, den 3. November 2000
 



 

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