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AHO Aktuell - 19.10.2000

Futtermittel: Konfiskate aus der Futtermittelkette ausschließen


Der am 19. Oktober 2000 von der Europäischen Kommission angenommene
Vorschlag zählt zu den wichtigsten Maßnahmen des Weißbuchs zur
Lebensmittelsicherheit und bedeutet einen großen Schritt nach vorn
auf dem Wege zur Verhütung von Lebensmittelkrisen wie der BSE-Krise
und der Dioxinverseuchung. Die vorgeschlagene Verordnung untersagt
die Rückführung von verendeten Tieren und Konfiskaten in die
Futtermittelkette. Das einzige Tiermaterial, das zur Herstellung von
Futtermitteln zugelassen werden soll, ist Material, das aufgrund einer
veterinärärztlichen Inspektion für genusstauglich erklärt wird. Damit
wird jegliches Risiko einer Krankheitsübertragung wie auch des
Vorhandenseins von Rückständen in Futtermitteln weiter gesenkt. Es
werden eindeutige Vorschriften aufgestellt darüber, was mit dem aus der
Futtermittelkette ausgeschlossenem Material geschehen muss oder kann;
hierfür sind auch neue Optionen vorgesehen, wie die Umwandlung in
Biogas. Der Vorschlag legt transparente, umfassende und unmittelbar
anwendbare rechtliche Rahmenbedingungen fest, womit eine Vielzahl
verstreuter veterinärrechtlicher Richtlinien und Entscheidungen ersetzt
und vereinfacht werden, die im Laufe von über zehn Jahren als Reaktion
auf die Erfordernisse des Binnenmarktes und auf Krisensituationen
erlassen worden waren.

"Das grundlegende Ziel dieses Vorschlags ist die Verbesserung der
veterinärrechtlichen Vorschriften über tierische Nebenprodukte, so
dass der höchste Standard des Gesundheitsschutzes für Mensch und Tier
erreicht wird," äußerte David Byrne, Kommissar für Gesundheit und
Verbraucherschutz. "Letztlich stellt jede Kontamination von
Futtermitteln, sei es mit BSE, Dioxin oder sonstigen Verunreinigungen,
eine Bedrohung für die Sicherheit der Lebensmittel dar, die beim
Verbraucher auf den Tisch kommen. Im Weißbuch zur Lebensmittel-
sicherheit haben wir uns zu dem Grundsatz bekannt, dass Lebensmittel-
sicherheit die Sicherheit jedes Glieds in der Herstellungskette
bedeutet, vom Erzeuger zum Verbraucher. Die Lebensqualität der Bürger
Europas zu schützen und zu verbessern, heißt für mich, alles
Menschenmögliche zu tun, um Ängste in Zusammenhang mit Lebensmitteln
abzubauen. Der heute beschlossene Vorschlag enthält weitreichende,
ehrgeizige Bestimmungen, die auf wissenschaftlichen Erkenntnissen
basieren wie auch auf dem politischen Willen, die Sicherheit der
Verbraucher zur höchsten Priorität zu machen."

Futtermittel, die kontaminierte tierische Abfälle enthalten, gelten
heute allgemein als Hauptquelle für die Ausbreitung von BSE und als
Quelle der Dioxinverseuchung. Der heutige Vorschlag baut auf früheren
Maßnahmen auf, die eine Druckbehandlung von Säugetierabfällen und
die Aussonderung von spezifiziertem Risikomaterial vorschreiben,
damit verendete Tiere und Konfiskate nicht in die Futtermittelkette
gelangen.

Es werden drei Kategorien von Tiermaterial unterschieden, von denen
nur eine einzige bei der Herstellung von Futtermitteln für
landwirtschaftliche Nutztiere verwendet werden darf.

Material der Kategorie 1, der Kategorie mit dem höchsten Risiko,
umfasst tierische Nebenprodukte, die ein Risiko in Zusammenhang mit
einer übertragbaren spongiformen Enzephalopathie oder ein Risiko
aufgrund des Vorhandenseins von Rückständen illegal eingesetzter
verbotener Stoffe (wie Wachstumsförderer) oder von Umweltkontaminanten
(wie Dioxin und PCB) darstellen. Dieses Material muss nach einer
angemessenen Hitzebehandlung vollständig durch Verbrennung oder auf
Deponien als Abfall entsorgt werden.

Material der Kategorie 2 umfasst tierische Nebenprodukte, die ein
Risiko in Zusammenhang mit einer anderen Tierkrankheit (z. B. Tiere,
die im Betrieb verendet sind oder dort im Rahmen von Seuchenbe-
kämpfungsmaßnahmen getötet wurden) oder ein Risiko aufgrund von
Tierarzneimittelrückständen darstellen. Auch Gülle, Magen- und
Darminhalt sowie Material aus der Behandlung von Abwässern aus
Schlachthöfen fallen in diese Kategorie. Derartiges Material darf -
nach einer angemessenen Hitzebehandlung - nur für Zwecke außerhalb
der Tierernährung verwendet werden (z. B. in Biogas- oder
Kompostieranlagen, Fettverarbeitungsbetrieben usw.).

Material der Kategorie 3 umfasst Nebenprodukte von gesunden Tieren
(d. h. von Tieren, die für den menschlichen Verzehr geschlachtet
und der Fleischuntersuchung unterzogen wurden, Fische, die auf
hoher See gefangen wurden, Milch von gesunden Tieren). Nur
Nebenprodukte dieser Kategorie kommen nach einer entsprechenden
Behandlung als Futtermittel-Ausgangserzeugnis in Betracht. Diese
Kategorie enthält eine Positivliste der Materialien, die für die
Herstellung von Zutaten tierischen Ursprungs für Futtermittel
und Heimtierfutter verwendet werden dürfen.

Darüber hinaus enthält die Verordnung auch Bestimmungen, die eine
Trennung dieser drei Arten von Tiermaterial während der Sammlung/
Abholung, Beförderung, Lagerung, Bearbeitung und Verarbeitung sowie
ein zuverlässiges Identifizierungs- und Registrierungssystem für
die Endprodukte vorschreiben. So müssen beispielsweise Mehle mit
tierischem Eiweiß, die nicht zur Futtermittelerzeugung bestimmt
sind, (Kategorie 1 oder 2) angefärbt werden.

Der Vorschlag stützt sich auf Artikel 152 EG-Vertrag und muss im
Mitentscheidungsverfahren vom Europäischen Parlament und vom
Ministerrat angenommen werden. Er hat die Form einer Verordnung,
um eine einheitliche Anwendung in den Mitgliedstaaten, größtmögliche
Transparenz und die Möglichkeit rascher Aktualisierungen im Lichte
des wissenschaftlichen und technischen Fortschritts zu gewährleisten.
Mit einem gleichzeitig vorgelegten Richtlinienvorschlag sollen
bestimmte Richtlinien und Entscheidungen über tierische Abfälle
aufgehoben bzw. geändert werden.

Veröffentlicht am 23/10/2000
 



 

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