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AHO Aktuell - 07.10.2000

Keine Verbrauchergefährdung durch Mineralöl in Lebensmitteln


(aho) Bei Untersuchungen in der Schweiz wurden in Lebensmittelproben
von Eiern und Fleisch Verunreinigungen mit Mineralöl festgestellt,
die auf verunreinigte Futterfette zurückzuführen sein sollen. Hierbei
entdeckte man in einzelnen Fleischproben im Durchschnitt einen
Mineralölanteil von 25 Milligramm pro Kilo Fett mit einem Maximum von
150 Milligramm und bei Eiern im Durchschnitt zirka 30 Milligramm pro
Kilo Eigelbfett. Bei Futtermitteln lag die durchschnittlich
festgestellte Mineralölmenge bei rund 100 Milligramm pro Kilo mit
Höchstwerten von zirka 1.000 Milligramm.

Als Reaktion auf die Schweizer Befunde wurden in Baden-Württemberg
zu Beginn des Jahres 14 Eiproben und eine Probe gebrauchtes
Frittierfett, das zu Futterzwecken gedacht war, untersucht und
lediglich in zwei Fällen geringfügige Spuren, die auf Mineralöl
hindeuteten, im Streubereich der damaligen Untersuchungsmethode
festgestellt. Nach Beschaffung eines empfindlicheren Analysengerätes
wurden im Chemischen und Veterinäruntersuchungsamt Karlsruhe noch
einmal insgesamt 43 Lebensmittelproben - Käse, Eier, Fleisch,
Fischerzeugnisse, Speiseöle und Brotschneideöle - untersucht.
Auch bei niedrigsten Nachweisgrenzen waren keine Mineralölverun-
reinigungen feststellbar.

Zusätzlich wurden Öle und Fette sowie Fertigfutter und Futtermittel-
bestandteile untersucht. Bei 20 Fettproben zeigte sich mit Werten
von einem bis 424 Milligramm Mineralöl je Kilogramm Futterfett nur
eine geringe Verunreinigungsrate. Da diese Fette nur bis zu fünf
Prozent eingesetzt werden, sind die Fertigfuttermittel auch kaum
belastet. Lediglich in sieben von 32 Futtermittelproben wurden
Gehalte von zwölf bis 23 Milligramm pro Kilogramm festgestellt.
Diese Spurenverunreinigungen sind in dieser Höhe zwar nicht
verboten, werden jedoch als unerwünscht betrachtet. Es gibt daher
keine gesundheitlichen Bedenken. Dennoch sind Nachforschungen
erforderlich, um die Ursachen zu ermitteln und gegebenenfalls
zu beseitigen.

Vor diesem Hintergrund und im Interesse eines vorsorglichen
Verbraucherschutzes die Agrarministerkonferenz in Regensburg den
folgenden Beschluss einstimmig angenommenen:

"Die Agrarministerinnen, -minister und Senatoren der Länder bitten
das Bundeslandwirtschaftsministerium, die Ergebnisse der Schweizer
Untersuchungen sowie die Ergebnisse der in Baden-Württemberg
veranlaßten Untersuchungen durch das Bundesinstitut für
gesundheitlichen Verbraucherschutz und Veterinärmedizin (BgVV)
bewerten zu lassen und erforderlichenfalls die zur Sicherung des
gesundheitlichen Verbraucherschutzes notwendigen Schritte einzuleiten."
 



 

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