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AHO Aktuell - 23.09.2000

Neue Auflagen für Produktion von Tiermehl


(aho) Auf landwirtschaftlichen Betrieben gefallene Tiere sollen
zukünftig nicht mehr zu Tiermehl verarbeitet werden dürfen. Dies
berichtet "AgroOnline" und beruft sich auf einen Vorschlag der
EU-Kommission, mit dessen Verabschiedung Anfang Oktober gerechnet
wird. Bisher sind nur BSE-Risikomaterialien, wie das Gehirn oder
Rückenmark von Wiederkäuern, von der Futtermittelkette
ausgeschlossen.
Die Kommission möchte alle Nutztiere hinzunehmen, die nicht zur
Schlachtung freigegeben wurden, sondern auf den Höfen oder beim
Transport verendeten. Dies sind etwa 15 Prozent der Rohstoffe
für Tiermehle. Auf die Landwirtschaft kämen dann höhere
Entsorgungskosten zu. Der Rat und das Europäische Parlament
müssten einem Verfütterungsverbot von gefallenen Tieren noch
zustimmen.
 



 

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