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AHO Aktuell - 11.09.2000

Schweiz: Tierverkehrskontrolle - Melden per Internet


Tierhalter müssen die Zu- und Abgänge von Kälbern, Kühen und anderen
Tieren der Rindergattung in ihrem Bestand an die Tierverkehrsdatenbank
melden. Ab sofort können sie dies per Internet erledigen. Auf dem
gleichen Weg ist auch das Bestellen von Ohrmarken und die Einsichtnahme
in die eigenen gespeicherten Daten möglich. Die Internetmeldung
vereinfacht den administrativen Aufwand im Tierverkehr, besonders für
Viehhändler, Mäster
und Schlachtbetriebe.

Damit der Weg eines Tieres vom Schlachtbetrieb bis in den Geburtsstall
zurückverfolgt werden kann, müssen alle relevanten Ereignisse wie
Geburt, Verkauf und Schlachtung, aber auch Tod durch Krankheit in der
Tierverkehrsdatenbank erfasst werden. Die neue Tierverkehrskontrolle
verlangt vom Tierhalter, dass jeder Zu- und Abgang eines Tieres der
Rindergattung der Tierverkehrsdatenbank gemeldet wird. Dies ist
besonders für Züchter, Händler, Mäster und Schlachthöfe, welche
grössere Tierzahlen umsetzen mit administrativem Mehraufwand verbunden.
Die Meldung per Internet bringt indes spürbare Erleichterungen für
alle Halterinnen und Halter von Klauentieren: Zu jeder Tages- und
Nachtzeit können sie Ohrmarken für Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen
und Wild bestellen, Meldungen abschicken oder ihre aktuellen Daten
abfragen. Die elektronische Meldung wird die Fehlerhäufigkeit
verringern und die Betriebskosten für die Tierverkehrsdatenbank
senken; und diese Kosten müssen ja bekanntlich von den Tierhaltern
getragen werden.

Das Erstellen der Internet-Meldungen ist einfach und stellt auch
Einsteiger nicht vor Probleme. Die Anmeldung im System erfolgt über
die jeder Tierhaltung zugeteilte TVD-Nummer sowie einen individuellen
PinCode; der PinCode ist derselbe, der bereits für die Meldungen über
das Tierfon verwendet wird.

Zur Zeit können bei starker Belastung noch lange Zugriffszeiten
auftreten; EDV-Experten empfehlen, die Internetsitzung in solchen
Fällen zu unterbrechen und später einen neuen Anlauf zu nehmen.
An der technischen Optimierung des Datenflusses wird gearbeitet.

Die neue Tierverkehrskontrolle wurde im Rahmen der neuen Agrarpolitik
2002 vom Parlament beschlossen, um die Sicherheit im Tierverkehrs zu
erhöhen, das Vertrauen der Konsumenten zu stärken und dem Schweizer
Vieh die Märkte im Ausland wieder zu öffnen. Der Aufbau des Systems
wird vom Bund finanziert. Die Meldungen und Abfragen per Internet
sollen es den Tierhaltern erleichtern, ihren Beitrag auf dem Weg zu
diesen Zielen zu leisten.

Hier geht es zur online - Anmeldung

Bundesamt für Veterinärwesen
Tierverkehrsdatenbank AG
Bümpliz, den 7. September 2000

Auskunft:
Fritz Schmitz-Hsu, Geschäftsleitung TVD AG,
Morgenstrasse 129, 3018 Bern, Schweiz
Tel: 031 998 42 21
 



 

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