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AHO Aktuell - 09.09.2000

Aktueller Kommentar: Ärger vorprogrammiert


Von Michael Starp, Deutscher Bauernverband, Berlin

In Berlin wird derzeit ein Gesetz vorbereitet, das weitreichende
Folgen auf die Veredlung in Deutschland haben wird. Ärger ist
vorprogrammiert. Denn das von Umweltminister Jürgen Trittin geplante
Gesetz zur Änderung der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) und der
4.Bundesimmissionsschutzverordnung (BImschV) birgt Sprengstoff,
da es nicht sachgerecht ist und Willkür Tür und Tor öffnet.

Die Tierplatzzahlen bei Schweinen und Geflügel, ab denen eine
immissionsschutzrechtliche Baugenehmigung notwendig ist, sollen
generell um 25 Prozent gesenkt werden. Dies kann aus fachlicher
Sicht niemand nachvollziehen. Nicht einmal vier Jahre ist es her,
als die Schwellenwerte auf Grund der erzielten Fortschritte in der
Haltungs- und Fütterungstechnik sowie im Management angehoben wurden.
Wenn nun trotz weiterer Verbesserungen durch den technischen
Fortschritt eine Senkung der Bundesimmissionsschutz-Grenzen vorgenommen
werden sollen, widerspricht dies nicht nur fachlichen Erkenntnissen,
sondern schadet der Glaubwürdigkeit politischer Entscheidungen.

Ab diesen gesenkten Schwellenwerten soll darüber hinaus zukünftig eine
Vorprüfung durch die Genehmigungsbehörde erfolgen, ob durch den Stall
erhebliche Nachteile auf die Umwelt zu erwarten sind. Kann die Behörde
dies nicht ausschließen, wird eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP)
angeordnet. Auch bisher galt das Vorsorge- und Verursacherprinzip,
allerdings nicht in dem vorgeschlagenem Ausmaß. Im Zweifel wird immer
eine UVP verlangt, insbesondere dann, wenn Widerstände aus der
Bevölkerung zu befürchten sind. Die Kosten, die dem Landwirt mit der
Prüfung entstehen, überschreiten nicht selten 50.000 DM und sind
unverhältnismäßig. Auch die langwierigen Behördengänge werden dazu
führen, dass viele Landwirte vom Stallneubau und damit vom notwendigen
Wachstumsschritt abgehalten werden.

Sollte der Gesetzentwurf unverändert vom Bundesrat verabschiedet
werden, erhalten die örtlichen Genehmigungsbehörden mehr Ermessens-
spielraum bei der Beurteilung der Umweltauswirkungen einer Anlage. Dies
würde zu einer Ungleichbehandlung mit weitreichenden Folgen führen. In
Regionen mit intensiver tierischer Veredlung gibt es eine Fülle von
Fachwissen bei Beratern, Ingenieurbüros und Behörden, so dass Anträge
für Stallneubauten sachlich richtig beurteilt werden.

Anders kann es in Regionen aussehen, in denen die Behörden nur wenig
Erfahrung mit der von Ställen haben. Diese Unsicherheit verführt die
Behörden dazu, den emotionalen Widerständen der Öffentlichkeit stärker
nachzugeben. Sogar Landwirte, die aus Umweltsicht einen besonders
günstigen Standort haben, werden beim Neubau eines Stalls behindert.
Die sich seit Jahren abzeichnende Entwicklung rückläufiger Bestände
in Regionen, in denen der Viehbesatz ohnehin schon gering ist, würde
sich zuspitzen. Die Gesamtkonsequenz ist absehbar: Schwächung der
Wettbewerbskraft, die in sinkenden Selbstversorgungsgraden bei
Schweinefleisch und Geflügelprodukten zum Ausdruck kommt.

Dies darf auch die vor- und nachgelagerte Wirtschaft nicht tatenlos
hinnehmen. Der Gesetzesvorschlag von Trittin verfehlt zusammengefasst
nicht nur seine eigenen ökologischen Ziele, sondern gibt für die
zukunftsträchtigen Schweine- und Geflügelmärkte die falschen Signale.


Kommentar KRAFTFUTTER / FEED MAGAZINE: Monat September
 



 

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