Aktuelle Meldungen  -  Nachrichten suchen  -  kostenloses Abo  -   Nachricht weiterempfehlen

 

AHO Aktuell - 04.09.2000

Hygieneanforderungen bei automatischen Melkverfahren (AMV)


Mit der Richtlinie 89/362/EWG der Kommission wurden die allgemeinen
Hygienevorschriften für Milcherzeugerbetriebe festgelegt, umgesetzt in
Deutschland in der Milchverordnung. Diese Vorschriften enthalten auch
Hygienevorschriften, die beim Melken zu beachten sind (Anlage 3 der
Milchverordnung). Die Hygienemaßnahmen basieren auf den herkömmlichen
Melkverfahren. Unter anderem muss der Melker am Anfang des Melkens das
Aussehen der Milch prüfen. Milch, die nicht einwandfrei beschaffen ist,
darf nicht abgegeben werden. Die automatischen Melkverfahren ("Melk-
roboter"), die bisher im Einsatz sind, verfügen aber noch nicht über
eine brauchbare Einrichtung, um die Anfangsprüfung des Gemelkes
vorzunehmen. Insbesondere um dieses Manko auszugleichen, hat die
Kommission den Entwurf einer Richtlinie zur Änderung der Richtlinie
89/362/EWG herausgegeben.

Das Bundesministerium für Gesundheit hatte der EU-Kommission dazu einen
Maßnahmenkatalog für Milcherzeugerbetriebe mit automatischen Melkver-
fahren mit der Bitte um Berücksichtigung vorgelegt. Parallel zu den
Beratungen in Brüssel soll der Maßnahmenkatalog in Deutschland bei
allen AMV-Betrieben angewendet werden.

Die Landesvereinigung hatte zur ersten Fassung Stellung genommen,
da die darin gemachten Anforderungen unseres Erachtens über das Ziel
hinaus gehen. Inzwischen liegt eine überarbeitete Fassung vor. Danach
müssen AMV-Betriebe u.a. einmal pro Monat den Zellgehalt bei allen
Einzeltieren feststellen. Wenn mehr als 30 % der laktierenden Kühe
Zellgehalte über 250.000/ml aufweisen, sind die Kühe zytobakterio-
logisch zu untersuchen. Gleichzeitig sind Grenzwerte bei der
Tankmilch zu berücksichtigen. Die Tankmilch muss zwei Mal monatlich
auf den Zellgehalt untersucht werden. Bei zwei aufeinanderfolgenden
Proben dürfen im arithmetischen Mittel nicht mehr als 300.000
Zellen/ml und bei keiner Probe mehr als 400.000 Zellen/ml
festgestellt werden. Bei Interesse senden wir Ihnen den voll-
ständigen Maßnahmenkatalog gerne zu.

LVN/Fritsch

"Newsletter Milchwirtschaft",
Aktuelle Informationen Nr. 35/2000, 01.09.2000
 



 

  zum Seitenbeginn


© Copyright

AHO Aktuell ist ein Service von ANIMAL-HEALTH-ONLINE und @grar.de