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AHO Aktuell - 30.08.2000

EU-Regeln für Rindfleischetikettierung gelten ab 1. 9. 2000


(aho) Ab 1. September gelten EU-weite Regeln zur Etikettierung von
Rindfleisch. Anhand der Etikettierung erkennt der Verbraucher, in
welchem Land das jeweilige Tier geschlachtet und zerlegt wurde;
zusätzlich ermöglicht es eine Referenznummer, das Fleisch bis zum
einzelnen Tier oder einer Gruppe von Tieren zurückzuverfolgen.

Die Regeln gelten für Fleisch von Tieren, die ab dem 1. September
geschlachtet werden. Für dieses Fleisch muss auf dem Etikett oder
(bei nicht abgepackter Ware) an der Ladentheke bekanntgemacht werden:

1.Eine Referenznummer, anhand derer sich das Fleisch bis zum
einzelnen Tier oder einer Gruppe von Tieren zurückverfolgen lässt.

2.Das Land, in dem das Tier geschlachtet wurde, und die
Zulassungsnummer des Schlachthofes.

3.Das Land, in dem das Tier zerlegt wurde, und die Zulassungsnummer
des Zerlegebetriebes.

4.Bei Hackfleisch sind anstelle der Zulassungsnummern die
Mitgliedstaaten anzugeben, in denen das Tier geschlachtet und
das Hackfleisch hergestellt wurde.

EU-weit müssen entsprechende Angaben zu Geburts- und Mastort erst
ab 1. Januar 2002 gemacht werden. Die Bundesregierung möchte den
Verbrauchern diese Informationen zum frühest möglichen Zeitpunkt zur
Verfügung stellen und hat das entsprechende Gesetz frühzeitig auf den
Weg gebracht. Der Deutsche Bundestag hat dieses Gesetz als Grundlage
für eine entsprechende Rechtsverordnung bereits beschlossen. Da eine
Mehrheit der Bundesländer diesem Gesetzentwurf nicht zugestimmt und
ihn zur Einigung an den Vermittlungsausschuss verwiesen hat, kann
diese weitergehende Regelung nicht zum 1. September in Kraft treten.
Die Bundesregierung wird alles daransetzen, dass die erforderlichen
Rechtsvorschriften so rasch wie möglich erlassen werden. Die
EU-weite Rindfleischetikettierung ab 1.September wird vom Verlauf
dieser Verfahren jedoch nicht beeinträchtigt. Die deutsche Fleisch-
wirtschaft, das Fleischerhandwerk und der Lebensmitteleinzelhandel
können im übrigen bereits jetzt auf freiwilliger Basis bei staatlicher
Überwachung zusätzliche Angaben zu deutschem Rindfleisch machen.

Völlig unabhängig von der jetzt in Kraft tretenden Regelung ist die
Verpflichtung zur Kennzeichnung britischen Rindfleischs. Seit der
Aufhebung des Importstops für britisches Rindfleisch, d. h. seit dem
1. April, müssen britisches Rindfleisch und auch die daraus herge-
stellten Verarbeitungsprodukte mit dem sechseckigen Stempel oder
Etikett "XEL" oder "Britisches XEL-Rindfleisch" gekennzeichnet werden.


bml - vom 29. August 2000
 



 

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