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AHO Aktuell - 30.08.2000

DBV erneuert Kritik an getrennter Entsorgung von Risikomaterial


Bundesgesundheitsministerin Andrea Fischer und Bundesland-
wirtschaftsminister Karl-Heinz Funke sind vom Präsidenten des Deutschen
Bauernverbandes (DBV), Gerd Sonnleitner, erneut aufgefordert worden,
sich bei der EU-Kommission gegen eine getrennte Entsorgung bestimmter
Gewebeteile von Rindern im Schlachtprozess einzusetzen. Die Verwertung
dieser so genannten Risikomaterialien über die Tiermehlherstellung nach
dem deutschen Sicherheitsstandard müsse weiterhin möglich sein. Eine
Entfernung aus der Futtermittelkette würde über die Erfordernisse des
Verbraucherschutzes hinausgehen und lenke vom eigentlichen Problem ab,
betonte Sonnleitner. Sollte die EU-Kommission wider der Sachlage an
ihrer Entscheidung festhalten, forderte Sonnleitner, dass sie die
Finanzierung der zusätzlich entstehenden Kosten übernehmen müsse. Denn
bei getrennter Entsorgung des Risikomaterials würde die deutsche
Fleischwirtschaft über 100 Millionen D-Mark zusätzliche Kosten tragen
müssen.

Nach dem Beschluss der EU-Kommission sollen ab 1. Oktober 2000 alle
Schlachtunternehmen verpflichtet werden, dieses Risikomaterial zu
trennen und unschädlich zu beseitigen. Sonnleitner betonte, dass die
Entfernung der Risikomaterialien aus der Lebensmittelkette als Maßnahme
eines vorbeugenden Verbraucherschutzes nachvollziehbar wäre. Weshalb
diese Gewebeteile jedoch auch aus der Futterkette entfernt werden
müssten, bleibe schleierhaft. Wer Schlachtabfälle mit dem in
Deutschland üblichen Drucksterilisationsverfahren behandelt und über
die Futterkette an Allesfresser wie Schweine und Hühner verfüttere,
verwirkliche den politisch erwünschten Kreislaufgedanken.

Das Entstehen und die Ausbreitung des BSE-Erregers in Großbritannien
und in anderen EU-Mitgliedstaaten sei eindeutig darauf zurückzuführen,
dass dort die Anforderungen an die Verarbeitung von Schlachtabfällen
und die Herstellung von Tiermehl nicht erfüllt worden seien. In
Deutschland werde hingegen durch das Drucksterilisationsverfahren aller
Tierkörper und Tierkörperteile in den zugelassenen Tierkörperbe-
seitigungsanstalten eine Methode angewandt, die eine Inaktivierung
des BSE-Erregers sicher stelle, was auch der Wissenschaftliche
Lenkungsausschuss der EU nicht in Frage stellte, betonte Sonnleitner.

Mit einer solchen Verarbeitung bei der Tiermehlherstellung werde der
gesundheitliche Verbraucherschutz voll und ganz erfüllt. Hingegen
würden durch Herausnahme bestimmter Gewebeteile die BSE-Risiken nicht
behoben. Werde das Material nicht verbrannt, sondern vergraben,
erhöhten sich sogar die Risiken noch erheblich, gab Sonnleitner
zu bedenken.

Deutscher Bauernverband, 30.08.00
 



 

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