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AHO Aktuell - 26.08.2000

Bei BSE-Vorsorge öffentliche Hand einbeziehen


(AgroOnline) Die Kosten der Beseitigung von BSE-Risikomaterialien
bei Rindern können nicht den Wirtschaftsbeteiligten auferlegt werden,
sondern sind von der öffentlichen Hand zu tragen. Diese Auffassung
vertreten der Verband des Deutschen Groß- und Außenhandels mit Vieh
und Fleisch e.V. (GAVF) und der Bundesverband der Versand-
schlachtereien e.V. (BdV), beide in Bonn ansässig. Hintergrund ist
die Verpflichtung, dass ab dem 1. Oktober 2000 alle Schlacht-
unternehmen verpflichtet sind, bestimmte Gewebeteile von Rindern im
Schlachtprozess zu entfernen und einer unschädlichen Beseitigung
zuzuführen. In Deutschland diene diese Maßnahme nicht der Abwehr
einer konkreten Gefahr, sondern ist nach Ansicht der Verbände als
Sonderopfer für die Allgemeinheit einzustufen. Die in den
Schlachtbetrieben und durch die Vernichtung entstehenden Kosten an
den Endverbraucher weiter zu geben über höhere Fleischpreise sei
angesichts der Marktverhältnisse nicht durchsetzbar. Folglich wäre
mit geringeren Erzeugererlösen auf Seiten der Landwirtschaft zu
rechnen, wenn Bund und Länder ihrer Verpflichtung zur Entschädigung
der Betroffenen nicht nachkommen sollten. Die Rindererzeugung in
Deutschland würde in zweifacher Hinsicht belastet: Auf der Kostenseite
durch erhöhte Gebühren und auf der Erlösseite durch niedrigere
Erzeugerpreise. (ED)

AgroOnline vom 25. August 2000
 



 

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