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AHO Aktuell - 24.08.2000

Öko - Tierproduktion ab 24. August 2000 gesetzlich geregelt


Der Hessische Landwirtschaftsminister Wilhelm Dietzel (CDU) weist
darauf hin, dass ab 24. August 2000 auch die Tierproduktion im
ökologischen Landbau durch EU-Vorgaben geregelt wird.

Eine Vielzahl von Einzelbestimmungen wurde von den für die Kontrolle
im ökologischen Landbau zuständigen Bundesländern gemeinsam und
einheitlich konkretisiert und festgelegt.

Geregelt werden u.a.

-- der maximale Tierbestand pro Hektar, eine wichtige Vorgabe, was
die Vermeidung der Grundwasserbelastung mit Nitraten betrifft;

-- die Fütterung der Tiere, die weitgehend mit Futter aus ökologischer
Erzeugung erfolgt;

-- die Haltungsbedingungen, die den Anforderungen an eine artgerechte
Tierhaltung in hohem Maße entsprechen;

-- die Krankheitsbehandlung, die vorzugsweise mit pflanzlichen
Arzneimitteln oder solchen auf homoöpathischer Grundlage erfolgen muss.


Für Landwirtschafts- und Verarbeitungsbetriebe, die ab dem 24. August
2000 nach der neuen Verordnung wirtschaften müssen, bestehe nun
Klarheit bezüglich der von Ihnen zu erfüllenden Anforderungen,
erläuterte Landwirtschaftsminister Dietzel. Er werde sich darüber
hinaus beim Bund für eine eindeutigere Aussage zur Bindung der
Tierproduktion an die Fläche einsetzen, hob der Dietzel hervor.
Damit werde beispielsweise Hühnerhaltung in großem Umfang ohne
betriebseigene Futter- und Flächengrundlage ausgeschlossen. Auch
die Verbände hatten kritisiert, dass der Verordnungstext in der
jetzt gültigen Fassung weitgehende Ausnahmen zuließe. Das von der
Bundesregierung angekündigte Öko-Landbau-Gesetz kann dazu
Einschränkungen formulieren.

Zum Hintergrund: Bereits seit 1991 existiert eine Rechtsverordnung
der Europäischen Union, die die Grundsätze der ökologischen Produktion
regelt und ein staatlich überwachtes Kontrollsystem für Ökoprodukte
etabliert. Der Bereich der pflanzlichen Produktion ist dort im Detail
geregelt, für die Tierproduktion gab es bisher keine Bestimmungen.

Stattdessen wurden für Ökoprodukte tierischer Herkunft wie Milch,
Fleisch und Eier die Produktionsregeln der Verbände des ökologischen
Landbaues in der Bundesrepublik Deutschland, die in der
Arbeitsgemeinschaft ökologischer Landbau (AGÖL) zusammengeschlossen
sind, angewandt. Die Kontrolle erfolgte in privatrechtlicher Form.

In Hessen gibt es z.Z. 1 379 landwirtschaftliche Betriebe, die auf
6 % der landwirtschaftlichen Fläche des Landes entsprechend 46 170
ha ökologisch wirtschaften. Hessen liegt damit im Ländervergleich
an zweiter Stelle nach Mecklenburg-Vorpommern.


Hessisches Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Forsten,
Wiesbaden, 23. August 2000

Pressestelle:
Birgitt Wagner
Telefon: (0611) 8 15 10 20/10 24
Mainzerstr. 80
Telefax: (0611) 8 15 19 43
D-65189 Wiesbaden
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