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AHO Aktuell - 23.08.2000

EU - Verordnung: Öko-Salami genau definiert


EU-Verordnung regelt Produktion und Kennzeichnung von
Lebensmittel aus ökologischer Tierhaltung - Minister
Flath: Mehr Sicherheit für Verbraucher

Wo Öko drauf steht muss auch Öko drin sein. Das gilt jetzt
auch für tierische Erzeugnisse aus ökologischer
Produktion. Sachsens Umwelt- und Landwirtschaftsminister
Steffen Flath begrüßte die neue Regelung in der
Öko-Kennzeichnungsverordnung der EU, die am 24.
August in Kraft tritt. Damit hätten die Verbraucher mehr
Sicherheit. Flath erhofft sich auch einen weiteren Schub in
der Produktion von Öko-Lebensmitteln. "Der Bio-Markt
boomt, nur die Erzeugung kommt nicht mit", erklärte Flath
am Mittwoch, 23. August, in Dresden. Nachdem die
Öko-Kennzeichnungsverordnung seit 1993 bislang nur die
Herstellung von pflanzlichen Bio-Erzeugnissen regelte,
gelten jetzt auch klare Vorschriften für die ökologische
Tierproduktion. Die Begriffe Bio und Öko sind damit jetzt
für alle Lebensmittel rechtlich geschützt. Für Öko-Eier,
Öko-Milch oder Bio-Fleisch gibt es klare Erzeugungs- und
Verarbeitungsvorschriften. Diese sehen zum Beispiel vor,
dass alle Tiere Auslauf haben müssen und dass
vorbeugende Arzneimittel oder Futterantibiotika nicht
verabreicht werden dürfen. Zudem muß das Futter aus der
Öko-Produktion stammen, gentechnisch veränderte Stoffe
sind ganz verboten. Jedes Unternehmen, das seine
Lebensmittel als Bio- oder Öko-Produkte vermarkten will,
muss sich beim Bundesland anmelden (in Sachsen bei der
Sächischen Landesanstalt für Landwirtschaft) und dem
EU-einheitlichen Kontrollverfahren unterstellen. Staatlich
zugelassene Kontrollstellen überwachen dann die
Einhaltung der Vorschriften vom Stall bis zum
verkaufsfertigen Produkt.

Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft,
23.08.2000
 



 

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