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AHO Aktuell - 23.08.2000
EU - Verordnung: Öko-Salami genau definiert
EU-Verordnung regelt Produktion und Kennzeichnung von
Lebensmittel aus ökologischer Tierhaltung - Minister
Flath: Mehr Sicherheit für Verbraucher
Wo Öko drauf steht muss auch Öko drin sein. Das gilt jetzt
auch für tierische Erzeugnisse aus ökologischer
Produktion. Sachsens Umwelt- und Landwirtschaftsminister
Steffen Flath begrüßte die neue Regelung in der
Öko-Kennzeichnungsverordnung der EU, die am 24.
August in Kraft tritt. Damit hätten die Verbraucher mehr
Sicherheit. Flath erhofft sich auch einen weiteren Schub in
der Produktion von Öko-Lebensmitteln. "Der Bio-Markt
boomt, nur die Erzeugung kommt nicht mit", erklärte Flath
am Mittwoch, 23. August, in Dresden. Nachdem die
Öko-Kennzeichnungsverordnung seit 1993 bislang nur die
Herstellung von pflanzlichen Bio-Erzeugnissen regelte,
gelten jetzt auch klare Vorschriften für die ökologische
Tierproduktion. Die Begriffe Bio und Öko sind damit jetzt
für alle Lebensmittel rechtlich geschützt. Für Öko-Eier,
Öko-Milch oder Bio-Fleisch gibt es klare Erzeugungs- und
Verarbeitungsvorschriften. Diese sehen zum Beispiel vor,
dass alle Tiere Auslauf haben müssen und dass
vorbeugende Arzneimittel oder Futterantibiotika nicht
verabreicht werden dürfen. Zudem muß das Futter aus der
Öko-Produktion stammen, gentechnisch veränderte Stoffe
sind ganz verboten. Jedes Unternehmen, das seine
Lebensmittel als Bio- oder Öko-Produkte vermarkten will,
muss sich beim Bundesland anmelden (in Sachsen bei der
Sächischen Landesanstalt für Landwirtschaft) und dem
EU-einheitlichen Kontrollverfahren unterstellen. Staatlich
zugelassene Kontrollstellen überwachen dann die
Einhaltung der Vorschriften vom Stall bis zum
verkaufsfertigen Produkt.
Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft,
23.08.2000
AHO Aktuell ist ein Service von ANIMAL-HEALTH-ONLINE und @grar.de