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AHO Aktuell - 22.08.2000

Rindfleischkennzeichnung wird Pflicht - Regelung in zwei Stufen


(aid) - Nach langer Diskussion wurde die neue Rindfleischkennzeichnung
von der Europäischen Kommission (EU) in Brüssel beschlossen. Danach
müssen ab dem 1. September diesen Jahres in allen Mitgliedsländern der
Europäischen Union Angaben über die Herkunft von Rindfleisch auf dem
Etikett gemacht werden. Diese Regelung gilt auch für Hackfleisch. Die
Rinderseuche BSE sorgte lange Zeit für eine Verunsicherung von
Verbraucherinnen und Verbrauchern - auch in BSE-freien Ländern wie
Deutschland. Vor diesem Hintergrund sollte die seit Juli 1998
bestehende freiwillige Rinfleischkennzeichnung jetzt Pflicht werden.
Dank dem seit Anfang des Jahres bestehenden Herkunftssicherungs- und
Informationssystem für Tiere (HIT) kann der Lebensweg eines Rindes
bis zum Geburtsbetrieb zurückverfolgt werden. Über diese zentrale
Datenbank - die in Deutschland ihren Sitz in München hat - werden alle
Daten zu Ort, Mast und Schlachtung eines Tieres erfasst. Die
Rindfleischetikettierung erfolgt in zwei Stufen: Stufe I umfasst die
Kennzeichnungspflicht für den Ort der Schlachtung und der Zerlegung.
Diese ist ab dem 1. September 2000 europaweit obligatorisch. Mit der
zweiten Stufe muss das Etikett zusätzlich das Land der Geburt und
der Mast ausweisen. Diese Angaben sind in Europa ab Januar 2002
verpflichtend. In Deutschland sollten ursprünglich beide Stufen der
neuen Etikettierung gleichzeitig eingeführt werden. Darauf konnte
sich der Bundesrat jedoch nicht einigen, so dass Stufe II nun erst
später in Kraft tritt. Geplant ist jedoch eine Einführung der
umfassenden Rindfleischetikettierung deutlich vor dem von der EU
festgelegten Stichtag.

aid, Ursula Schäfer, PresseInfo Ernährung und Landwirtschaft,
17. August 2000, Nummer 33
 



 

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