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AHO Aktuell - 16.08.2000

Schweinepest - große Bedeutung von Hygienemaßnahmen


(aho) Der erstmalige Ausbruch der Schweinepest nach 14 Jahren
in Großbritannien zeigt, so Landwirtschaftsminister Till Backhaus
(SPD), wie wichtig ein hoher Hygienestandard auch bei
vermeidlicher Seuchenfreiheit ist.

Aus dem völlig unerwarteten Ausbruch in Großbritannien
ergeben sich auch Konsequenzen für Schweinehalter in
Mecklenburg-Vorpommern. So werde erneut dargestellt, wie
wichtig die Einhaltung entsprechender Quarantänemaßnahmen,
insbesondere beim Zukauf von Zuchttieren, auch aus
augenscheinlich seuchenfreien Regionen sei. Der Minister
appelliert eindringlich an die Schweinehalter, das hohe Niveau
des Seuchenschutzes in Mecklenburg-Vorpommern aufrecht zu
erhalten und nach Möglichkeit noch weiter zu verbessern.

Auf das Schweinepestgeschehen bei Hausschweinen in
England hat die Europäische Kommission reagiert und den
Export von Schweinen und Ebersamen aus England verboten.
Aus anderen Landesteilen Großbritanniens sind
Schweineverbringungen nur erlaubt, sofern in diese Bestände
nicht innerhalb der letzten 30 Tage Schweine eingestallt
wurden. Zusätzlich stehen diese Exporte unter
veterinärmedizinischer Kontrolle.

Landwirtschaftsminister Backhaus fordert die Schweinehalter in
Mecklenburg-Vorpommern eindringlich auf, beim Bezug von
Schweinen und Ebersamen einen hohen Standard in der
Seuchenprophylaxe zu gewährleisten. Sofern Fragen bestehen,
sollten diese mit dem zuständigen Amtstierarzt geklärt werden.
Insbesondere bittet der Minister die Amtstierärzte
einzubeziehen, bevor Zuchtschweine oder Sperma in
Großbritannien gekauft werden sollen. Sollten trotzdem Zukäufe
aus Großbritannien nicht zu umgehen sein, sind weitere
vorsorgliche Überwachungsmaßnahmen in Abstimmung mit
den Amtstierärzten notwendig.


Fragen, Meinungen, Hinweise an:

Pressesprecherin: Marion Zinke
Tel.: 0385 / 588-6003 od. -6065
Fax: 0385 / 588-6022
E-Mail

PRESSEMITTEILUNG: Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft,
Forsten und Fischerei, Mecklenburg-Vorpommern,
Nr.: 157 vom 16.08.2000
 



 

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