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AHO Aktuell - 07.08.2000

ISN: Impfung gegen die AK nicht einstellen


Zum 1. April dieses Jahres wurde in Hessen die Impfung
gegen die Aujeszkysche Krankheit (AK) eingestellt. Im
Unterschied zu anderen Bundesländern, z. B.
Nordrhein-Westfalen, wo zunächst ein freiwilliger Verzicht
auf die Impfung erprobt wird, hat Hessen ein Impfverbot
erlassen.

Die Interessengemeinschaft der Schweinehalter Nord-
Westdeutschland (ISN e.V.) hält diese Vorgehensweise
für übereilt sowie riskant und hat sich daher an das für
Veterinärangelegenheiten zuständige hessische
Sozialministerium gewandt:

Die zur Feststellung des AK-Status vorgeschriebenen
Basisuntersuchungen und die nachfolgenden
Kontrolluntersuchungen weisen im Bereich der kleineren
Sauenbestände (unter 20 Sauen) erhebliche Lücken auf.
Jeder Praktiker weiß um dieses offene Geheimnis und
auch darum, daß manches Veterinäramt sich schlichtweg
außer Stande sah, die Vielzahl der kleineren
Nebenerwerbs- oder Hobbyhaltungen vollständig zu
erfassen, geschweige denn dort die Untersuchungspflicht
durchzusetzen.

Nach der Strukturerhebung von 1996 standen rund ein
Viertel aller hessischen Zuchtsauen in Beständen unter 20
Sauen. Gemessen an allen schweinehaltenden Betrieben
machten diese kleineren Bestände 74 Prozent aus. Selbst
wenn man unterstellt, daß im Zuge des Strukturwandels ein
größerer Teil dieser Schweinehaltungen zwischenzeitlich
aufgegeben wurde, dürften Aussagen zum AK-Status der
hessischen Schweineproduktion mit einer erheblichen
Unsicherheit im Bereich der kleineren Betriebe behaftet
sein.

Solange die Mehrzahl der Schweine unter Impfschutz stand
- und dies ist auf Grund der erst kürzlich beendeten
Impfpflicht auch zur Zeit noch der Fall - war das Risiko
einer Virusausbreitung durch Bestände mit unbekanntem Status
vergleichsweise gering.

Im Interesse der ISN-Mitglieder, deren Haupterwerbszweig
auf dem Spiel steht, falls es in Folge des allmählich
nachlassenden Impfschutzes zu AK-Ausbrüchen kommen
sollte, fordert die ISN, zumindest eine freiwillige Fortführung
der AK-Impfung zu ermöglichen. Dieses insbesondere vor
dem Hintergrund der sich ergebenen Handelssperren, wie
z.B. bei der Vermarktung von Zucht- , Nutzschweinen und
Schlachtschweinen in AK-freie Bundesländer.

Die Notwendigkeit zur freiwilligen Fortführung der
AK-Impfung besteht unseres Erachtens insbesondere für
Nordhessen, wo der größte Teil der hessischen
Schweineproduktion konzentriert ist, nicht selten enge
Dorflagen das Risiko der Virusverbreitung erhöhen und ein
intensiver Austausch von Schlachtschweinen, Ferkeln und
Zuchttieren mit dem angrenzenden Bundesland
Nordrhein-Westfalen stattfindet.


ISN, 3.8.00
 



 

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