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AHO Aktuell - 07.08.2000

"Standards bei Tierkörperbeseitigung nicht ändern"


Eine Entscheidung der Kommission der Europäischen Union (EU) vom 29.
Juni 2000 verpflichtet sämtliche Mitgliedstaaten, ab dem 1. Oktober
2000 spezifisches Risikomaterial durch Verbrennung zu beseitigen.
Beim spezifischen Risikomaterial handelt es sich um verschiedene
Gewebe von Rindern, Schafen und Ziegen, die nicht mehr der
menschlichen Ernährung zugeführt und auch nicht mehr zu Tiermehl als
Futtermittel verarbeitet werden dürfen. Dabei läßt die Kommission die
Entscheidung des EU-Rates vom 19. Juli 1999 über Maßnahmen zum Schutz
gegen die transmissiblen spongiformen Enzephalopathien bei der
Bearbeitung bestimmter tierischer Abfälle und zur Änderung der
Entscheidung 97/735/EG völlig außer Acht, wo im sechsten
Erwägungsgrund festgehalten wird: "Auf seiner Tagung vom 1. bis 3.
April 1996 ist der Rat zu der Schlußfolgerung gelangt, daß die
Kommission gemäß dem Verfahren des Ständigen Veterinärausschusses eine
Entscheidung erlassen soll, wonach alle Säugetierabfälle in der
Gemeinschaft nach einer Methode zu behandeln sind, die sich de facto
als wirksam für die Inaktivierung der Traberkrankheit und der
BSE-Erreger erwiesen hat. Die einzige derzeit bestehende Methode, die
diese Anforderung erfüllt, ist eine Hitzebehandlung im Rahmen eines
Verfahrens zur Verarbeitung der Tierkörper, bei dem mindestens 20
Minuten lang bei drei bar mindestens 133 Grad Celsius erreicht werden."

Wie die Ministerin für den Ländlichen Raum (Schleswig-Holstein), Gerdi
Staiblin, in einem Schreiben an die Bundesgesundheitsministerin und an
den Bundeslandwirtschaftminister feststellt, wendet Deutschland - wie
auch Baden-Württemberg - dieses Verfahren seit langem an, ohne daß
sich bislang Sicherheitsprobleme ergaben. Es müsse deshalb auch als
Verfahren zur unschädlichen Beseitigung des spezifizierten
Risikomaterials gemäß der Entscheidung der Kommission vom 29. Juni
2000 anerkannt werden. Nach fachlicher Einschätzung bestehe keine
Notwendigkeit, das mit diesem Verfahren hergestellte Tiermehl aus
der Futtermittelkette auszuschließen.

Nach Überzeugung von Gerdi Staiblin entsteht insbesondere im Bereich
der Tierkörper- und Schlachtabfallbeseitigung durch diese Entscheidung
ein erheblicher volkswirtschaftlicher Schaden, der in einer Studie der
Bundesforschungsanstalt für Landwirtschaft zur "Folgenabschätzung
alternativer Entsorgungsverfahren für Tierkörper und Schlachtabfälle
bei einem Verwendungsverbot zur Futtermittelherstellung" auf rund 50
Millionen Mark pro Jahr beziffert wurde. Es sei zudem den mit der
Tierkörperbeseitigung beauftragten kommunalen Körperschaften in
gleicher Weise wie der betroffenen Wirtschaft nicht vermittelbar, daß
man unter hohem Aufwand ein Verfahren einführt, für das es nach allen
vorliegenden fachlichen Erkenntnissen in Deutschland keine
Rechtfertigung gibt. Dies gelte um so mehr, als bei einer Einstufung
der Bundesrepublik als BSE-freies Gebiet, die Deutschland gegenüber der
EU mit allem Nachdruck vertritt, die jetzt als Risikomaterial
ausgewiesenen Tierkörperteile nicht mehr als solche zu behandeln sind.

Die Ministerin bittet daher ihre beiden Ministerkollegen, sich dafür
einzusetzen, daß Brüssel diese Entscheidung revidiert und in Deutschland
nicht zur Anwendung kommt. Erforderlichenfalls solle eine Klage beim
Europäischen Gerichtshof eingereicht werden.

Ministerium für ländliche Räume, Landesplanung, Landwirtschaft und
Tourismus des Landes Schleswig-Holstein, Pressemitteilung,
145/2000, den 7. August 2000
 



 

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