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AHO Aktuell - 03.08.2000

DBV: Einstufung der EU-Kommission zu BSE nicht nachvollziehbar


''Deutschland ist BSE-frei'', betont erneut der Deutsche Bauernverband
(DBV) als Reaktion auf den jüngsten Bericht der EU-Kommission
zur Bewertung des BSE-Status der Mitgliedsstaaten. Bei keinem deutschen
Rind sei bisher die BSE-Erkrankung aufgetreten. Auch Bundesland-
wirtschaftsminister Karl-Heinz Funke bestätigte dies. Zusätzlich
verweist der DBV auf aktuelle Untersuchungen des Internationalen
Tierseuchenamtes, die diese Tatsachen ebenfalls untermauern. Dennoch
ist Deutschland aus nicht nachvollziehbaren Gründen und basierend auf
spekulativen Annahmen von der EU-Kommission in eine hohe BSE-
Risikogruppe eingestuft worden.

Der Deutsche Bauernverband wehrt sich deshalb auch gegen die jüngsten
Beschlüsse der EU-Kommission, wonach ab dem 1. Oktober das spezifische
Risikomaterial bei geschlachteten Wiederkäuern entfernt und unschädlich
beseitigt werden soll. Bisher erfolgte in Deutschland die Anwendung des
lückenlosen Drucksterilisationsverfahren, das die höchsten Sicherheits-
standards garantiert und eine sichere Verwertung dieser Schlachtabfälle
ermöglicht. Darüber hinaus verweist der DBV auf eine Untersuchung der
Landesregierung von Nordrhein-Westfalen im Jahr 1999, in der 5000
Rinder auf BSE getestet wurden. Dabei wurde kein einziger BSE-Fall
festgestellt.

Das neu beschlossene EU-Verfahren stellt das in Deutschland aufgebaute
und bewährte System einer sicheren Tierkörperverwertung in Frage,
während gesundheitspolitisch fragwürdige Verfahren in anderen EU-
Mitgliedstaaten aufgewertet werden, kritisiert der Bauernband. Von den
jährlichen Mehrkosten von 100 Millionen D-Mark ganz zu schweigen.
Die BSE-Freiheit, strengste Futtermittelauflagen und das in Deutschland
generell vorgeschriebene Drucksterilisationsverfahren schließen jedes
Risiko der Übertragung von Krankheitskeimen einschließlich der BSE-
Erreger aus. Die Tatsache, dass in einigen Mitgliedstaaten dieser
hohe Sicherheitsstandard nicht garantiert werden kann, darf nicht
Anlaß, sein das System zum Schaden der Landwirte zu unterlaufen.

Deutscher Bauernverband, 02.08.00
 



 

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