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AHO Aktuell - 19.07.2000

Neue Fangjagdverordnung in Schleswig-Holstein


Mit der am 19.Juli.2000 von Umweltminister Klaus Müller vorgestellten
Fangjagdverordnung setzt das Land Schleswig-Holstein bundesweit einen
Akzent für den Tierschutz. "Wir haben uns mit der neuen Verordnung an
den strengsten Bestimmungen in der Bundesrepublik orientiert und in
einigen Punkten gehen wir noch weiter", erläutert Müller.

Zweimal müssen sowohl die Lebend- wie die Todfangfallen täglich
kontrolliert werden. Um dem Artenschutz gerecht zu werden, müssen die
Fallen spezifische Zugänge haben und dürfen nur in so genannten Bunkern
aufgestellt werden, um zu gewährleisten, dass in erster Linie Fuchs,
Steinmarder, Marderhund und Waschbär gefangen werden. Diese Tiere
können, weil sie nachtaktiv sind und vielfach in bewohnten Gebieten
siedeln, nicht mit Gewehren gejagt werden. Jägerinnen und Jäger, die
Fallen einsetzen wollen, müssen zuvor einen speziellen Ausbildungs-
lehrgang absolvieren, verstoßen sie gegen die Verordnung, indem sie
beispielsweise falsche Fallen verwenden, müssen sie mit einer
Ordnungsstrafe bis zu 10.000 Mark rechnen.

"Mir persönlich wäre es am liebsten gewesen, wir hätten die
Todschlagfallen verbieten können, das aber geht nicht, weil sowohl
das Bundesjagdgesetz wie das Landesjagdgesetz diese Fangart zulässt.
Darüber kann ich mich nicht mit einer Verordnung hinwegsetzen",
beschreibt Klaus Müller die rechtliche Crux. "Mit diesem sehr eng
gefassten Verwaltungsakt haben wir ein Instrument geschaffen, dass
sehr nah an das ursprüngliche Ziel herankommt. Wir werden nun über
den Zeitraum von zwei Jahren prüfen, ob dieses Herangehen genügt
oder ob eine Novellierung des Jagdgesetzes notwendig ist."

Kiel, 19. Juli 2000

Verantwortlich für diesen Pressetext:
Michael Rittmeier, Ministerium für Umwelt, Natur und Forsten,
Mercatorstraße 3, 24106 Kiel, Tel: 0431/988-7201, Fax: 0431/988-7137,
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