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AHO Aktuell - 17.07.2000

Geflügelbestände vor Atypischer Geflügelpest (ND) schützen


Bonn, 17. Juli (bme) - Das Bundesernährungsministerium verfolgt mit
großer Aufmerksamkeit die Entwicklung der Atypischen Geflügelpest
(Newcastle Krankheit oder ND) in Italien. Zu Beginn des Jahres trat
bereits die Klassische Geflügelpest vor allem in den geflügeldichten
Regionen Nord-Italiens auf. Daraufhin wurden in Deutschland gezielt
Vorbeugemaßnahmen ergriffen. Nach dem Erlöschen der Klassischen
Geflügelpest kam es seit Mai in Italien zu gehäuften Ausbrüchen von
ND. Das Geschehen konzentriert sich wieder auf die geflügeldichten
Regionen Nord-Italiens.

Das Bundesernährungsministerium appelliert an die Geflügelhalter,
alle hygienischen Normen peinlich genau zu befolgen, um die Gesundheit
der hiesigen Geflügelbestände zu erhalten. Sämtliche Halter von
Geflügel, auch solche von kleinen Beständen, und Händler werden
aufgefordert, auf die vorgeschriebene Impfung der Tiere gegen
ND
zu achten und nur geimpfte Tiere einzustellen. Bei allen Fragen
zu dieser und anderen Tierseuchen können sich die Halter an ihren
Tierarzt oder an das zuständige Veterinäramt wenden.

ND ist eine auf den Menschen nicht übertragbare Erkrankung des
Geflügels. Sie kann bei diesen Tierarten hohe Verluste verursachen
und wird wegen ihrer dadurch bedingten großen wirtschaftlichen
Bedeutung international in der Liste der besonders gefährlichen
Seuchen geführt. Im Seuchenfall muss der gesamte betroffenen Bestand
getötet werden. Deutschland ist seit 1997 frei von ND. Das ist auch
ein Ergebnis der bei uns obligatorischen Schutzimpfung aller Hühner
und Truthühner.

BMELF-Pressedienst Nr. 29 vom 17. Juli 2000

Lesen Sie hierzu den AHO - Beitrag:
Die Impfung von Geflügel - Kleinbeständen
 



 

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