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AHO Aktuell - 12.07.2000

Stimmenthaltung beim BSE - Risikomaterial sachlich begründet

Deutschland ist BSE-frei


Bonn, 10. Juli (bme) - Die deutsche Stimmenthaltung beim Beschluss
zum Risikomaterial von Wiederkäuern ist sachlich begründet, sagte der
Staatssekretär beim Bundesernährungsminister, Dr. Martin Wille,
vergangene Woche (7. Juli) in Berlin. Der gesundheitspolitische Aspekt,
also die Entfernung von Risikomaterialien aus der Lebensmittelkette,
habe als Beitrag zur Verbesserung des vorbeugenden Gesundheitsschutzes
die uneingeschränkte Unterstützung der Bundesregierung. Der zweite
Aspekt des Kommissionsvorschlags, das Verbot der Verwendung in
Futtermitteln, sei dagegen fachlich nicht nachvollziehbar. Da es keine
getrennte Abstimmung gegeben habe, sei für Deutschland nur eine
Enthaltung in Frage gekommen.

Der Agrarrat der Europäischen Union hatte sich am 19. Juni 2000 mit
dem Entscheidungsentwurf der EU-Kommission zur zukünftigen Behandlung
des sogenannten Risikomaterials von Wiederkäuern befasst. Der Entwurf
fand bei deutscher Enthaltung keine qualifizierte Mehrheit. Da er auch
nicht mit einfacher Mehrheit abgelehnt wurde, hat die Kommission
nunmehr die Entscheidung 2000/418/EG vom 29.06.2000 erlassen.

Danach muss ab dem 1. Oktober 2000 Risikomaterial in der gesamten EU
mit oder ohne Vorbehandlung durch Verbrennen vernichtet werden. Als
Risikomaterial gelten nach dieser Entscheidung Schädel - einschließlich
Gehirn und Augen -, Mandeln und Rückenmark von über 12 Monate alten
Wiederkäuern, ein Dünndarmabschnitt (Ileum) von über 12 Monate alten
Rindern sowie die Milz von Schafen und Ziegen. In allen Mitgliedstaaten
muss das Risikomaterial entfernt werden, unabhängig vom sogenannten
geographischen Risiko. Nur in Großbritannien und in Portugal müssen
weitere Gewebe und Organe vernichtet werden.

Nach den derzeitigen Überlegungen ist davon auszugehen, dass die bei
der Schlachtung anfallenden Risikomaterialien sowie verendete Rinder,
Schafe und Ziegen mit oder ohne Vorbehandlung verbrannt werden müssen.
Selbst schlachtende Metzger müssen das Risikomaterial bis zur
Abholung getrennt von anderem beseitigungspflichtigen Material lagern.

Die gegenüber dem bisherigen System der Tierkörperbeseitigung zu
erwartenden Mehrkosten sind nach Angaben von Wille im Wesentlichen
auf folgende Faktoren zurückzuführen:

Bei getrennter Erfassung und Verarbeitung sind höhere Transportkosten
zu erwarten, denen nur geringe Einsparungen im Verarbeitungsprozess
in Tierkörperbeseitigungsanstalten gegenüberstehen.

Anstelle von Futtermittelerlösen fallen für die zu entsorgenden Mengen
in der Regel Gebühren an.

Nach derzeitigen Überlegungen werde das in Tierkörperbeseitigungs-
anstalten vorbehandelte Risikomaterial in Müllverbrennungsanlagen
verbrannt, was jährlich Mehrkosten von etwa 71,5 Millionen Mark
verursache. Inwieweit die derzeitige Gebührenregelung für die
Tierkörperbeseitigung in den Ländern auch für Risikomaterial
beibehalten wird, müsse abgewartet werden.

"Deutschland ist BSE-frei", betonte Wille. Das habe auch das
Internationalen Tierseuchenamtes (OIE) in Paris bestätigt. Die
vorläufige Einstufung des Wissenschaftlichen Lenkungsausschusses
(WLA) vom Mai 2000 - Deutschland in Statusklasse III - sei völlig
inakzeptabel. Der WLA unterstelle damit, dass es wahrscheinlich -
wenn auch nicht bestätigt - sei, dass ein deutsches Rind mit BSE
infiziert sei. Diese Bewertung entspreche nicht den Kriterien des
OIE und beruhe auf Annahmen, die wissenschaftlich nicht belegt
werden könnten und damit rein spekulativ seien.

BMELF-Pressedienst, Nr. 28 vom 10. Juli 2000
 



 

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