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AHO Aktuell - 06.07.2000

DBV: Deutschland soll Schutzstandards bei BSE senken


(DBV) Nach jahrelangen Diskussionen hat die EU-Kommission mit Hilfe
der Mehrheit der EU-Mitgliedstaaten eine getrennte Entsorgung so
genannter Risikomaterialien durchgesetzt. Was nach vorsorgendem
Verbraucherschutz klingt, könnte sich nach Überzeugung des Deutschen
Bauernverbandes (DBV) jedoch ins Gegenteil verkehren.

Im vergangenen Agrar-ministerrat hat sich die Bundesregierung offenbar
auf Druck von Bundes-gesundheitsministerin Andrea Fischer der Stimme
enthalten. Die Stimmenthaltung ist völlig unverständlich, da die
Bundesgesundheitsministerin und Bundeslandwirtschaftsminister
Karl-Heinz Funke immer wieder die Sicherheit des jahrzehntelang
üblichen deutschen Verwertungs-ver-fahrens von Schlachtnebenprodukten
hervorgehoben haben.

Durch die Kommis-sionsentscheidung kann jetzt auch Deutschland
verpflichtet werden, so genanntes Risikomaterial in den Schlachthöfen
gesondert zu erfassen. Es ist sogar möglich, dieses Material nur noch
mit Wärme vorzubehandeln, dann zu verbrennen oder zu vergraben. Dies
ist nach Auffassung des DBV ein Skandal. Denn bisher wurden diese
Schlachtnebenprodukte in Deutschland in einem sehr aufwendigen,
aber äußerst sicheren Hochdruck-Sterilisationsverfahren zu Tierfutter
verarbeitet. Da andere EU-Länder die Investitionen in dieses sichere
Verfahren scheuen, bestanden sie immer wieder auf einer Lockerung
dieser Regelung.

Der DBV appelliert jetzt an Bundesregierung und EU-Kommission, diese
Entscheidung noch einmal grundsätzlich zu überprüfen. Entsprechend
den Normen des internationalen Tierseuchenamtes muss Deutschland
als BSE-frei gelten. Bisher hat es keinen einzigen BSE-Fall in
Deutschland von hier geborenen Tieren gegeben. Die Entscheidung der
EU-Kommission belastet die gesamte Wirtschaft, führt zu hohen Kosten
und schwächt EU-weit die Sicherheitsstandards. Sie wird entschieden
abgelehnt. Der Deutsche Bauernverband ist mit den übrigen Verbänden
der Vieh- und Fleischwirtschaft entschlossen, neben der politischen
Auseinandersetzung auch den Rechtsweg gegen die getroffene Entscheidung
der EU-Kommission zu beschreiten.


DBV - Presseinformation vom 06.07.2000
 



 

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